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Regelwerk, EU 2003, Allgemeines - EU national

Entscheidung 2003/241/EG der Kommission vom 26. März 2003 zur Änderung der Entscheidung 1999/391/EG der Kommission vom 31. Mai 1999 über den Fragebogen zur Richtlinie 96/61/EG des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC)
- Durchführung der Richtlinie 91/692/EWG des Rates -

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 881)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 89 vom 05.04.2003 S. 17)



Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung 1, insbesondere auf Artikel 16,

gestützt auf die Richtlinie 91/692/EWG des Rates vom 23. Dezember 1991 zur Vereinheitlichung und zweckmäßigen Gestaltung der Berichte über die Durchführung bestimmter Umweltschutzrichtlinien 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 16 Absatz 3 der Richtlinie 96/61/EG müssen entsprechend den Artikeln 5 und 6 der Richtlinie 91/692/EWG Berichte über die Durchführung der Richtlinie und über ihre Wirksamkeit, verglichen mit anderen gemeinschaftlichen Umweltschutzinstrumenten, erstellt werden.

(2) Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 96/61/EG schreibt die Eingliederung des Berichtes über verfügbare repräsentative Daten über Emissionsgrenzwerte in den Bericht über die allgemeine Durchführung ab 2003 vor.

(3) Nach Artikel 5 der Richtlinie 91/692/EWG ist der Bericht anhand eines von der Kommission mit Unterstützung des durch Artikel 6 eingesetzten Ausschusses ausgearbeiteten Fragebogens oder Schemas zu erstellen.

(4) Der erste Bericht deckte den Zeitraum 2000 bis einschließlich 2002 ab.

(5) Der zweite Bericht wird den Zeitraum von 2003 bis einschließlich 2005 abdecken.

(6) Die durch diese Entscheidung geplanten Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme, die der Ausschuss nach Artikel 6 der Richtlinie 91/692/EWG abgegeben hat

- hat folgende Entscheidung erlassen:

Artikel 1

Die Entscheidung 1999/391/EG der Kommission vom 31. Mai 1999 wird geändert wie folgt:

Der der Entscheidung 1999/391/EG beigefügte Fragebogen wird durch den dieser Entscheidung beigefügten Fragebogen ersetzt.

Artikel 2

Die Mitgliedstaaten haben diesen Fragebogen als Grundlage für den Bericht zu verwenden, der der Kommission gemäß Artikel 5 der Richtlinie 91/692/EWG und Artikel 16 Absatz 3 der Richtlinie 96/61/EG betreffend den Zeitraum 2003 bis 2005 zu unterbreiten ist.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 26. März 2003

.

Fragebogen zur Umsetzung der Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und
Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU)
 
Anhang

- Anhang in Entscheidung 1999/391/EG eingefügt -

1) ABl. L 257 vom 10.10.1996 S. 26.

2) ABl. L 377 vom 31.12.1991 S. 48.

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