umwelt-online: Entscheidung 2003/33/EG Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen (3)
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Sicherheitsbewertung für die Abfallannahme in Untertagedeponien  Anlage A

1. Sicherheitsphilosophie für Untertagedeponien: alle Klassen

1.1. Die Bedeutung der geologischen Barriere

Bei der Endlagerung von Abfällen in Untertagedeponien geht es vor allem um ihre Isolierung von der Biosphäre. Die Abfälle, die geologische Barriere und die Hohlräume einschließlich aller baulichen Anlagen bilden gemeinsam ein System, das mit allen übrigen technischen Aspekten die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen muss.

Die Vorschriften der Wasserrahmenrichtlinie ( 2000/60/EG) können nur durch den Nachweis der langfristigen Sicherheit der Einlagerung erfüllt werden (siehe Abschnitt 1.2.7). Gemäß Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe j) der Richtlinie 2000/60/EG sind Direkteinleitungen von Schadstoffen in das Grundwasser verboten. Nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b) Ziffer i) der Richtlinie 2000/60/EG haben die Mitgliedstaaten Maßnahmen zu treffen, um eine Verschlechterung des Zustands aller Grundwasserkörper zu verhindern.

1.2. Standortspezifische Risikobewertung

Im Rahmen der Risikobewertung ist Folgendes zu ermitteln:

Die Annahmekriterien für eine Untertagedeponie hängen unter anderem von der Analyse des aufnehmenden Gesteins ab; es ist also nachzuweisen, dass die in Anhang I der Deponierichtlinie spezifizierten standortbezogenen Bedingungen (mit Ausnahme von Anhang I Nummern 2, 3, 4 und 5) keine Relevanz haben.

Die Annahmekriterien für die Deponierung unter Tage können nur anhand der örtlichen Randbedingungen erstellt werden. Dies erfordert den Nachweis, dass die geologischen Schichten für die Anlage einer Deponie geeignet sind, d. h. eine Bewertung der Risiken für eine Einlagerung unter Berücksichtigung des Gesamtsystems von Abfall, baulichen Anlagen und Hohlräumen und des aufnehmenden Gesteinsmassivs.

Die standortspezifische Risikobewertung der Einrichtung muss sowohl für die Betriebsphase als auch für die Nachsorgephase durchgeführt werden. Anhand dieser Bewertungen können die erforderlichen Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen sowie die Annahmekriterien ausgearbeitet werden.

Es ist eine integrierte Leistungsbewertung mit folgenden Elementen zu erstellen:

  1. Geologische Bewertung
  2. Geomechanische Bewertung
  3. Hydrogeologische Bewertung
  4. Geochemische Bewertung
  5. Bewertung der Auswirkungen auf die Biosphäre
  6. Bewertung der Betriebsphase
  7. Langfristige Bewertung
  8. Bewertung der Auswirkungen sämtlicher Übertageeinrichtungen vor Ort

1.2.1. Geologische Bewertung

Es ist eine eingehende Untersuchung oder Kenntnis des geologischen Aufbaus eines Standorts erforderlich. Dazu gehören Untersuchungen und Analysen der Gesteinsarten, der Böden und der topografie. Die geologische Bewertung muss die Eignung des Standorts für eine Untertagedeponie nachweisen. Dabei sind die Lage, die Häufigkeit und die Struktur aller Verwerfungen oder Brüche in der umgebenden geologischen Schicht sowie die etwaigen Auswirkungen seismischer Aktivitäten auf diese Strukturen zu berücksichtigen. Alternative Standorte sollten in Betracht gezogen werden.

1.2.2. Geomechanische Bewertung

Die Stabilität der Hohlräume muss durch geeignete Untersuchungen und Prognosen nachgewiesen werden. Die abgelagerten Abfälle müssen in diese Bewertung einbezogen werden. Die Prozesse sollten systematisch analysiert und dokumentiert werden.

Folgende Aspekte sollten nachgewiesen werden:

  1. Dass während und nach der Schaffung der Hohlräume weder am Hohlraum selbst noch an der Erdoberfläche größere Deformationen zu erwarten sind, die den Betrieb der Untertagedeponie beeinträchtigen oder Wegsamkeiten zur Biosphäre herstellen könnten;
  2. dass die Tragfähigkeit des Hohlraums so groß ist, dass es während des Betriebs nicht zu einem Zusammenbruch kommen kann;
  3. dass das abgelagerte Material die erforderliche Stabilität hat, die mit den geomechanischen Eigenschaften des aufnehmenden Gesteins verträglich ist.

1.2.3. Hydrogeologische Bewertung

Es ist eine eingehende Untersuchung der hydraulischen Eigenschaften zur Ermittlung der Grundwasserströme in den umgebenden geologischen Schichten erforderlich, die sich auf Angaben über die hydraulische Leitfähigkeit des Gesteinsmassivs, über Verwerfungen und hydraulische Gradienten stützt.

1.2.4. Geochemische Bewertung

Es ist eine eingehende Untersuchung der Zusammensetzung des Gesteins und des Grundwassers erforderlich, um die gegenwärtige Zusammensetzung des Grundwassers und ihre eventuelle Veränderung im Laufe der Zeit sowie die Art und Menge der die Verwerfungen füllenden Mineralien zu ermitteln und eine quantitative mineralogische Bestandsaufnahme des aufnehmenden Gesteins vorzunehmen. Die Auswirkungen der Veränderlichkeit des Abfalls auf das geochemische System sollten geprüft werden.

1.2.5. Bewertung der Auswirkungen auf die Biosphäre

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(Stand: 11.03.2019)

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