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Rahmenbeschluss 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor
(ABl. Nr. L 192 vom 31.07.2003 S. 54)
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung der Korruption, zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates und des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind, sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates ID 252414
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Neufassung -Ersetzt gemeinsame Maßnahme 98/742/JI
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe e) und Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe b),
auf Initiative des Königreichs Dänemark 1,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Seit einigen Jahren geht mit der Globalisierung eine Zunahme des grenzüberschreitenden Handels mit Waren und Dienstleistungen einher. Bestechungen im privaten Sektor eines Mitgliedstaats haben deshalb nicht nur eine nationale Dimension, sondern stellen zugleich auch ein grenzüberschreitendes Problem dar, das am wirksamsten durch gemeinsame Maßnahmen der Europäischen Union bekämpft wird.
(2) Der Rat hat am 27. September 1996 den Rechtsakt über die Ausarbeitung eines Protokolls zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften 3 angenommen. Das Protokoll, das am 17. Oktober 2002 in Kraft getreten ist, enthält Begriffsbestimmungen und harmonisierte Strafen für den Straftatbestand der Bestechung.
(3) Der Rat hat am 26. Mai 1997 ein Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind 4, angenommen.
(4) Am 22. Dezember 1998 hat der Rat ferner die Gemeinsame Maßnahme 98/742/JI betreffend die Bestechung im privaten Sektor 5 angenommen. Einer im Zusammenhang mit der Annahme jener Gemeinsamen Maßnahme vom Rat abgegebenen Erklärung zufolge ist der Rat sich darin einig, dass die Gemeinsame Maßnahme der erste Schritt auf der Ebene der Europäischen Union zur Bekämpfung dieser Art der Bestechung ist und dass anhand der Ergebnisse der Beurteilung, die gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Gemeinsamen Maßnahme vorzunehmen ist, in einem späteren Stadium weitere Maßnahmen getroffen werden. Ein Bericht über die Umsetzung der Gemeinsamen Maßnahme in einzelstaatliches Recht durch die Mitgliedstaaten liegt noch nicht vor.
(5) Am 13. Juni 2002 hat der Rat den Rahmenbeschluss 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten 6 erlassen, in dem die Korruption in die Liste der Straftaten einbezogen wurde, die dem Anwendungsbereich des Europäischen Haftbefehls unterliegen, ohne dass die vorherige Überprüfung der doppelten Strafbarkeit erforderlich ist.
(6) Nach Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union verfolgt die Union das Ziel, den Bürgern in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten; dieses Ziel ist durch die Verhütung und Bekämpfung der - organisierten oder nicht organisierten - Kriminalität, einschließlich der Bestechung und Bestechlichkeit zu erreichen.
(7) Nach Nummer 48 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Tampere) vom 15. und 16. Oktober 1999 gehört die Bestechung zu den besonders relevanten Bereichen, wenn es gilt, für die Mitgliedstaaten eine Definition der Mindesttatbestandsmerkmale für Straftaten und die Sanktionen hierfür festzulegen.
(8) Auf der Verhandlungskonferenz vom 21. November 1997 ist das Übereinkommen der OECD über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr angenommen worden; außerdem hat der Europarat eine Strafrechtskonvention zur Korruption verabschiedet, die am 27. Januar 1999 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde. Im Zusammenhang mit der Konvention wurde eine Vereinbarung über die Einsetzung der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) getroffen. Ferner sind Verhandlungen über ein VN-Übereinkommen über die Korruptionsbekämpfung eingeleitet worden.
(Stand: 20.10.2025)
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