umwelt-online: Richtlinie 2004/17/EG zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (7)

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In die Bekanntmachungen aufzunehmende Informationen Anhang XIII

A. Offene Verfahren

  1. Name, Anschrift, Telegrammanschrift, E-mail-Adresse, Telefon-, Telex- und Faxnummer des Auftraggebers.
  2. Ggf. Angabe, ob der Auftrag für geschützte Werkstätten reserviert ist oder ob seine Ausführung Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse vorbehalten ist.
  3. Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag; gegebenenfalls ist anzugeben, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem handelt).
    Dienstleistungskategorie gemäß Anhang XVII Teil A bzw. XVII Teil B und Beschreibung der Dienstleistung (Nomenklatur-Referenznummer/n).
    Gegebenenfalls Angaben dazu, ob die Angebote im Hinblick auf Kauf, Leasing, Miete oder Mietkauf oder eine Kombination davon eingeholt werden.
  4. Liefer- und Ausführungsort.
  5. Bei Liefer- und Bauaufträgen:
    1. Art und Menge der zu liefernden Waren (Nomenklatur-Referenznummer/ n) einschließlich der Optionen auf zusätzliche Aufträge und, sofern möglich, der veranschlagten Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen, wenn möglich, auch Angaben zu der veranschlagten Frist für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen späterer Ausschreibungen für die benötigten Waren bzw. Angaben zu Art und Umfang der Leistungen und zu den allgemeinen Merkmalen des Bauwerks (Nomenklatur-Referenznummer/n).
    2. Angaben zu der Möglichkeit der Lieferanten, Angebote für Teile und/oder die Gesamtheit der gewünschten Lieferungen abzugeben.
      Wird das Bauwerk und der Bauauftrag in mehrere Lose aufgeteilt, Angabe der Größenordnung der verschiedenen Lose und der Möglichkeit, für ein Los, für mehrere oder sämtliche Lose Angebote zu unterbreiten.
    3. Angaben zum Zweck des Bauwerks oder des Bauauftrags, wenn dieser außerdem die Erstellung von Entwürfen vorsieht.
  6. Bei Dienstleistungsaufträgen:
    1. Art und Menge der zu erbringenden Dienstleistungen einschließlich der Optionen auf zusätzliche Aufträge und, sofern möglich, der veranschlagten Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen, wenn möglich, auch Angaben zu der veranschlagten Frist für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen späterer Ausschreibungen für die benötigten Dienstleistungen.
    2. Angabe darüber, ob die Erbringung der Dienstleistung aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist.
    3. Hinweis auf die Rechts- oder Verwaltungsvorschriften.
    4. Angabe darüber, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben sollten, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen.
    5. Angabe darüber, ob Dienstleister Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistungen unterbreiten können.
  7. Falls bekannt, Angabe darüber, ob die Vorlage von Varianten zulässig ist oder nicht.
  8. Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrags und, soweit möglich, Tag des Fristbeginns.
    1. Anschrift der Stelle, bei der die Auftragsunterlagen und ergänzenden Unterlagen angefordert werden können.
    2. Gegebenenfalls Kosten für die Übersendung dieser Unterlagen und Zahlungsbedingungen.
    1. Frist für den Eingang der Angebote oder - bei Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems - der Indikativangebote.
    2. Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.
    3. Sprache(n), in der(denen) die Anträge abzufassen sind.
    1. Gegebenenfalls Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen.
    2. Tag, Uhrzeit und Ort der Öffnung der Angebote.
  9. Gegebenenfalls geforderte Kautionen oder Sicherheiten.
  10. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  11. Gegebenenfalls Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss.
  12. Wirtschaftliche und technische Mindestanforderungen, die der Wirtschaftsteilnehmer, an den der Auftrag vergeben wird, erfüllen muss.
  13. Zeitraum, während dessen der Bieter sein Angebot aufrechterhalten muss (Bindefrist).
  14. Gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen zur Ausführung des Auftrags.
  15. Zuschlagskriterien nach Artikel 55: "niedrigster Preis" oder "wirtschaftlich günstigstes Angebot". Die Kriterien für die Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots sowie ihre Gewichtung oder gegebenenfalls die nach ihrer Bedeutung eingestufte Reihenfolge dieser Kriterien sind zu erwähnen, wenn sie nicht in den Verdingungsunterlagen enthalten sind.
  16. Gegebenenfalls Hinweis auf die Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union oder auf die Ankündigung der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung über ein Beschafferprofil, auf die sich der Auftrag bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  17. Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Vermittlungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.
  18. Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Auftraggeber.
  19. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).
  20. Sonstige einschlägige Auskünfte.

B. Nichtoffene Verfahren

  1. Name, Anschrift, Telegrammanschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-, Telex- und Faxnummer des Auftraggebers.
  2. Ggf. Angabe, ob der Auftrag für geschützte Werkstätten reserviert ist oder ob seine Ausführung Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse vorbehalten ist.
  3. Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag; gegebenenfalls ist anzugeben, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt).
    Dienstleistungskategorie gemäß Anhang XVII Teil A bzw. XVII Teil B und Beschreibung der Dienstleistung (Nomenklatur-Referenznummer/n).
    Gegebenenfalls Angaben dazu, ob die Angebote im Hinblick auf Kauf, Leasing, Miete, der Mietkauf oder eine Kombination davon eingeholt werden.
  4. Liefer- und Ausführungsort.
  5. Bei Liefer- und Bauaufträgen:
    1. Art und Menge der zu liefernden Waren (Nomenklatur-Referenznummer/n) einschließlich der Optionen auf zusätzliche Aufträge und, sofern möglich, der veranschlagten Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls zu der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen, wenn möglich, auch Angaben zu der veranschlagten Frist für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen späterer Ausschreibungen für die benötigten Waren bzw. Angaben zu Art und Umfang der Leistungen und zu den allgemeinen Merkmalen des Bauwerks (Nomenklatur-Referenznummer/n).
    2. Angaben zu der Möglichkeit der Lieferanten, Angebote für Teile und/oder die Gesamtheit der gewünschten Lieferungen abzugeben.
      Wird das Bauwerk oder der Bauauftrag in mehrere Lose aufgeteilt, Angabe der Größenordnung der verschiedenen Lose und der Möglichkeit, für ein Los, für mehrere oder sämtliche Lose Angebote zu unterbreiten.
    3. Angaben zum Zweck des Bauwerks oder des Bauauftrags, wenn dieser außerdem die Erstellung von Entwürfen vorsieht.
  6. Bei Dienstleistungsaufträgen:
    1. Art und Menge der zu erbringenden Dienstleistungen einschließlich der Optionen auf zusätzliche Aufträge und, sofern möglich, der veranschlagten Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls zu der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen, wenn möglich, auch Angaben zu der veranschlagten Frist für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen späterer Ausschreibungen für die benötigten Dienstleistungen.
    2. Angabe darüber, ob die Erbringung der Dienstleistung aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist.
    3. Hinweis auf die Rechts- oder Verwaltungsvorschriften.
    4. Angabe darüber, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben sollten, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlich sein sollen.
    5. Angabe darüber, ob Dienstleister Angebote für einen Teil der betreffenden Dienstleistungen unterbreiten können.
  7. Falls bekannt, Angabe darüber, ob die Vorlage von Varianten zulässig ist oder nicht.
  8. Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrags und, soweit möglich, Tag des Fristbeginns.
  9. Gegebenenfalls Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss.
    1. Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge.
    2. Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.
    3. Sprache(n), in der(denen) die Anträge abzufassen sind.
  10. Frist für die Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe.
  11. Gegebenenfalls geforderte Kautionen oder Sicherheiten.
  12. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  13. Angaben über die besondere Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie wirtschaftliche oder technische Mindestanforderungen, die er erfüllen muss.
  14. Zuschlagskriterien nach Artikel 55: "niedrigster Preis" oder "wirtschaftlich günstigstes Angebot". Die Kriterien für die Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots sowie ihre Gewichtung oder gegebenenfalls die nach ihrer Bedeutung eingestufte Reihenfolge dieser Kriterien sind zu erwähnen, wenn sie nicht in den Verdingungsunterlagen oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe enthalten sind.
  15. Gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen zur Ausführung des Auftrags.
  16. Gegebenenfalls Hinweis auf die Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union oder auf die Ankündigung der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung über ein Beschafferprofil, auf die sich der Auftrag bezieht, im Amtsblatt der Europäischen Union.
  17. Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Vermittlungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei der diese Informationen erhältlich sind.
  18. Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Auftraggeber.
  19. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).
  20. Sonstige einschlägige Auskünfte.

C. Verhandlungsverfahren

  1. Name, Anschrift, Telegrammanschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-, Telex- und Faxnummer des Auftraggebers.
  2. Ggf. Angabe, ob der Auftrag für geschützte Werkstätten reserviert ist oder ob seine Ausführung Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse vorbehalten ist.
  3. Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag; gegebenenfalls ist anzugeben, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt).
    Dienstleistungskategorie im Sinne von Anhang XVII. A oder XVII. B und entsprechende Bezeichnung (Nomenklatur-Referenznummer/n).
    Gegebenenfalls Angaben dazu, ob die Angebote im Hinblick auf Kauf, Leasing, Miete oder Mietkauf oder eine Kombination davon eingeholt werden.
  4. Liefer- und Ausführungsort.
  5. Bei Liefer- und Bauaufträgen:
    1. Art und Menge der zu liefernden Waren (Nomenklatur-Referenznummer/ n) einschließlich der Optionen auf zusätzliche Aufträge und, sofern möglich, der veranschlagten Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls zu der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen, wenn möglich, auch Angaben zu der veranschlagten Frist für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen späterer Ausschreibungen für die benötigten Waren bzw. Angaben zu Art und Umfang der Leistungen und zu den allgemeinen Merkmalen des Bauwerks (Nomenklatur-Referenznummer/n).
    2. Angaben zu der Möglichkeit der Lieferanten, Angebote für Teile und/oder die Gesamtheit der gewünschten Lieferungen abzugeben.
      Werden das Bauvorhaben oder der Bauauftrag in mehrere Lose aufgeteilt, Angabe der Größenordnung der verschiedenen Lose und der Möglichkeit, für ein Los, für mehrere oder sämtliche Lose Angebote zu unterbreiten.
    3. Bei Bauaufträgen: Angaben zum Zweck des Bauwerks oder des Auftrags, wenn dieser außerdem die Erstellung von Entwürfen vorsieht.
  6. Bei Dienstleistungsaufträgen:
    1. Art und Menge der zu erbringenden Dienstleistungen einschließlich der Optionen auf zusätzliche Aufträge und, sofern möglich, der veranschlagten Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls zu der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen, wenn möglich, auch Angaben zu der veranschlagten Frist für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen späterer Ausschreibungen für die benötigten Dienstleistungen.
    2. Angabe darüber, ob die Erbringung der Dienstleistung aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist.
    3. Hinweis auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
    4. Angabe darüber, ob juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben sollten, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen.
    5. Angabe darüber, ob Dienstleister Angebote für einen Teil der Dienstleistungen unterbreiten können.
  7. Falls bekannt, Angabe darüber, ob die Vorlage von Varianten zulässig ist oder nicht.
  8. Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Dienstleistungsauftrags und, soweit möglich, Tag des Fristbeginns.
  9. Gegebenenfalls Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss.
    1. Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge.
    2. Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind.
    3. Sprache(n), in der(denen) die Anträge abzufassen sind.
  10. Gegebenenfalls geforderte Kautionen oder Sicherheiten.
  11. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind.
  12. Angaben über die besondere Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie wirtschaftliche oder technische Mindestanforderungen, die er erfüllen muss.
  13. Zuschlagskriterien nach Artikel 55: "niedrigster Preis" oder "wirtschaftlich günstigstes Angebot". Die Kriterien für die Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots sowie ihre Gewichtung oder gegebenenfalls die nach ihrer Bedeutung eingestufte Reihenfolge dieser Kriterien sind zu erwähnen, wenn sie nicht in den Verdingungsunterlagen oder in der Aufforderung zur Verhandlung enthalten sind.
  14. Gegebenenfalls Name und Anschrift der vom Auftraggeber bereits ausgewählten Wirtschaftsteilnehmer.
  15. Gegebenenfalls Datum/Daten der Veröffentlichung früherer Bekanntmachungen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
  16. Gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen zur Ausführung des Auftrags.
  17. Gegebenenfalls Hinweis auf die Veröffentlichung der regelmäßigen Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union oder die Übermittlung der Ankündigung der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung über ein Beschafferprofil, auf die sich der Auftrag bezieht.
  18. Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Vermittlungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.
  19. Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Auftraggeber.
  20. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).
  21. Sonstige einschlägige Auskünfte.

D. Vereinfachte Bekanntmachung im Rahmen eines dynamischen Beschaffungssystems 1

  1. Land des Auftraggebers.
  2. Name und E-Mail-Adresse des Auftraggebers.
  3. Hinweis auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung im Rahmen eines dynamischen Beschaffungssystems.
  4. E-Mail-Adresse, unter der die Auftragsunterlagen und die zusätzlichen Unterlagen über das dynamische Beschaffungssystem erhältlich sind.
  5. Ausschreibungsgegenstand: Beschreibung nach Referenznummer(n) der CPV-Nomenklatur sowie Menge oder Umfang des zu vergebenden Auftrags.
  6. Frist für die Vorlage der Indikativangebote.

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1) Für die Zulassung zum System mit dem Ziel, zu einem späteren Zeitpunkt an der Ausschreibung des betreffenden Auftrags teilnehmen zu können.

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  In die Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfungssystems aufzunehmende Informationen Anhang XIV
  1. Name, Anschrift, Telegrammanschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-, Fernschreib- und Faxnummer des Auftraggebers.
  2. Ggf. Angabe, ob der Auftrag für geschützte Werkstätten reserviert ist oder ob seine Ausführung Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse vorbehalten ist.
  3. Zweck des Prüfungssystems (Beschreibung der Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen oder der entsprechenden Kategorien, die unter Anwendung dieses Systems beschafft werden sollen - Nomenklatur-Referenznummer/n).
  4. Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation entsprechend dem System erfüllen müssen, sowie Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird. Ist die Beschreibung dieser Anforderungen und Prüfmethoden sehr ausführlich und basiert sie auf Unterlagen, die für die interessierten Wirtschaftsteilnehmer zugänglich sind, reichen eine Zusammenfassung der wichtigsten Bedingungen und Methoden und ein Verweis auf diese Unterlagen aus.
  5. Dauer der Gültigkeit des Prüfungssystems und Formalitäten für seine Verlängerung.
  6. Angabe darüber, ob die Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb dient.
  7. Anschrift der Stelle, bei der zusätzliche Auskünfte und Unterlagen über das Prüfungssystem verfügbar sind (wenn es sich um eine andere als die unter Ziffer 1 genannten Anschriften handelt).
  8. Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Vermittlungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-mail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.
  9. Sofern bekannt, die Zuschlagskriterien nach Artikel 55: "niedrigster Preis" oder "wirtschaftlich günstigstes Angebot". Die Kriterien für die Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots sowie ihre Gewichtung oder gegebenenfalls die nach ihrer Bedeutung eingestufte Reihenfolge dieser Kriterien sind zu erwähnen, wenn sie nicht in den Verdingungsunterlagen oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung enthalten sind.
  10. Sonstige einschlägige Auskünfte.

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Anhang XV

Teil A
A. In die regelmäßige Bekanntmachung aufzunehmende Informationen

I. Zwingend auszufüllende Rubriken

1. Name, Anschrift, Telegrammanschrift, E-mail-Adresse, Telefon-, Telex- und Faxnummer des Auftraggebers oder der Stelle, bei der zusätzliche Unterlagen angefordert werden können.

2.

  1. Bei Lieferaufträgen: Art und Umfang oder Wert der zu erbringenden Leistungen bzw. zu liefernden Waren (Nomenklatur-Referenznummer/n).
  2. Bei Bauaufträgen: Art und Umfang der Leistungen, allgemeine Merkmale des Bauwerks oder der Baulose; Nomenklatur-Referenznummer/n.
  3. Bei Dienstleistungsaufträgen: Voraussichtlicher Gesamtbetrag der Käufe in den einzelnen Dienstleistungskategorien des Anhangs XVII Teil A (Nomenklatur-Referenznummer/n).

3. Tag der Absendung der Bekanntmachung oder der Ankündigung der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung über das Beschafferprofil.

4. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften (vom Amt für amtliche Veröffentlichungen mitzuteilen).

5. Sonstige einschlägige Auskünfte.

II. Angaben, die gemacht werden sollten, wenn die Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb dient oder eine Verkürzung der Fristen für die Einreichung der Angebote beinhaltet

6. Hinweis darauf, dass interessierte Lieferanten dem Auftraggeber ihr Interesse an dem Auftrag/den Aufträgen bekunden sollten.

7. Ggf. Angabe darüber, ob der Auftrag für geschützte Werkstätten reserviert oder ob seine Ausführung Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse vorbehalten ist.

8. Frist für den Eingang der Anträge auf Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung.

9. Art und Umfang der zu liefernden Waren oder allgemeine Merkmale der Bauleistung oder Dienstleistungskategorie im Sinne von Artikel XVII Teil A und entsprechende Bezeichnung, sowie die Angabe, ob eine oder mehrere Rahmenvereinbarung/en geplant ist/sind. Insbesondere Angaben über Optionen auf zusätzliche Aufträge und die veranschlagte Frist für die Ausübung dieser Optionen sowie gegebenenfalls Angaben zu der Anzahl der Verlängerungen. Bei wiederkehrenden Aufträgen auch Angaben zu der veranschlagten Frist für spätere Aufrufe zum Wettbewerb.

10. Angaben darüber, ob es sich um Kauf, Leasing, Miete oder Mietkauf oder eine Kombination davon handelt.

11. Liefer- oder Ausführungsfrist oder Dauer des Auftrags und, soweit möglich, Tag des Fristbeginns.

12. Anschrift der Stelle, bei der die interessierten Unternehmen ihre Interessenbekundung schriftlich einreichen müssen.

Frist für den Eingang der Interessenbekundungen.

Sprache oder Sprachen, in denen die Bewerbungen bzw. Angebote abzugeben sind.

13. Wirtschaftliche und technische Anforderungen, finanzielle und technische Garantien, die von den Lieferanten verlangt werden.

14.

  1. Sofern bekannt, voraussichtliches Datum der Eröffnung der Verfahren zur Vergabe des Auftrags/der Aufträge;
  2. Art des Vergabeverfahrens (nichtoffenes Verfahren oder Verhandlungsverfahren);
  3. Höhe der für die Unterlagen zu entrichtenden Beträge und Zahlungsbedingungen.

15. Gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.

16. Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Vermittlungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Informationen erhältlich sind.

17. Sofern bekannt, die Zuschlagskriterien nach Artikel 55: "niedrigster Preis" oder "wirtschaftlich günstigstes Angebot". Die Kriterien für die Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots sowie ihre Gewichtung oder gegebenenfalls die nach ihrer Bedeutung eingestufte Reihenfolge dieser Kriterien sind zu erwähnen, wenn sie nicht in den Verdingungsunterlagen enthalten oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung gemäß Artikel 47 Absatz 5 oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung angegeben sind.

Teil B
In die Ankündigungen der Veröffentlichung einer nicht als Aufruf zum Wettbewerb verwendeten regelmäßigen als Hinweis dienender Bekanntmachung über ein Beschafferprofil aufzunehmende Informationen

  1. Land des Auftraggebers
  2. Name des Auftraggebers
  3. Internet-Adresse (URL) des "Beschafferprofils"
  4. CPV-Nomenklatur-Referenznummer/n

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In die Bekanntmachungen über vergebene Aufträge aufzunehmende Informationen Anhang XVI

I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union 1

1. Name und Anschrift des Auftraggebers

2. Art des Auftrags (Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag; Nomenklatur-Referenznummer/n; gegebenenfalls ist anzugeben, ob es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt)

3. Zumindest eine Zusammenfassung der Art und des Umfangs bzw. der Menge der Erzeugnisse, Bauarbeiten oder Dienstleistungen

4.

  1. Art des Aufrufs zum Wettbewerb (Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfungssystems, regelmäßige Bekanntmachung, Aufruf zur Angebotsabgabe)
  2. Hinweis auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
  3. Bei ohne Wettbewerb vergebenen Aufträgen Angabe der anzuwendenden Bestimmung des Artikels 40 Absatz 3 oder des Artikels 32

5. Vergabeverfahren (offenes oder nichtoffenes Verfahren oder Verhandlungsverfahren)

6. Zahl der eingegangenen Angebote

7. Datum der Zuschlagserteilung

8. Für Gelegenheitskäufe nach Artikel 40 Absatz 3 Buchstabe j) gezahlter Preis

9. Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers

10. Gegebenenfalls Angabe, ob der Auftrag als Unterauftrag vergeben wurde bzw. vergeben werden könnte

11. Gezahlter Preis oder niedrigster und höchster Preis der bei der Zuschlagserteilung berücksichtigten Angebote

12. Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Vermittlungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Informationen erhältlich sind

13. Fakultative Angaben:

II. Nicht zur Veröffentlichung bestimmte Angaben

14. Zahl der vergebenen Aufträge (wenn ein Auftrag zwischen mehreren Auftragnehmern aufgeteilt wurde)

15. Wert jedes vergebenen Auftrags

16. Ursprungsland der Ware oder der Dienstleistung (Gemeinschaftsursprung oder Nichtgemeinschaftsursprung; im letzten Fall nach Drittländern aufgeschlüsselt)

17. Angewandte Zuschlagskriterien (wirtschaftlich günstigstes Angebot, niedrigster Preis?)

18. Wurde der Auftrag an einen Bieter vergeben, der einen Änderungsvorschlag gemäß Artikel 36 Absatz 1 angeboten hat?

19. Wurden Angebote gemäß Artikel 57 nicht gewählt, weil sie außergewöhnlich niedrig waren?

20. Tag der Absendung der Bekanntmachung durch den Auftraggeber

21. Bei Aufträgen für Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XVII Teil B: Einverständnis des Auftraggebers mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung (Artikel 43 Absatz 4)

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1) Die Informationen der Ziffern 6, 9 und 11 werden als nicht zur Veröffentlichung gedacht eingestuft, wenn der Auftraggeber der Meinung ist, dass ihre Veröffentlichung wirtschaftliche Interessen beeinträchtigen könnte.

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Anhang XVII *

A
Dienstleistungen im Sinne von Artikel 31

Kategorie Bezeichnung CPC-Referenznummern1 CPV-Referenznummern
1 Instandhaltung und Reparatur 6112, 6122, 633, 886 Von 50100.000 bis 50982.000

(außer 50310.000 bis 50324.200 und 50116.510-9, 50190.000-3, 50229.000-6, 50243.000-0)

2 Landverkehr2, einschließlich Geldtransport und Kurierdienste, ohne Postverkehr 712 (außer 71.235)

7512, 87.304

Von 60112.000-6 bis 60129.300-1

(außer 60121.000 bis 60121.600, 60122.200-1, 60122.230-0), und

von 64120.000-3 bis 64121.200-2

3 Fracht- und Personenbeförderung im Flugverkehr, ohne Postverkehr 73 (außer 7321) Von 62100.000-3 bis 62300.000-5

(außer 62121.000-6, 62221.000-7)

4 Postbeförderung im Landverkehr2 sowie Luftpostbeförderung 71.235, 7321 60122.200-1, 60122.230-0

62121.000-6, 62221.000-7

5 Fernmeldewesen 752 Von 64200.000-8 bis 64228.200-2, 72318.000-7, und

von 72530.000-9 bis 72532.000-3

6 Finanzielle Dienstleistungen:

a) Versicherungsdienstleistungen

b) Bankdienstleistungen und Wertpapiergeschäfte3

ex 81, 812, 814 Von 66100.000-1 bis 66430.000-3 und

Von 67110.000-1 bis 67262.000-14

7 Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten 84 Von 50300.000-8 bis 50324.200-4,

Von 72100.000-6 bis 72591.000-4

(außer 72318.000-7 und von 72530.000-9 bis 72532.000-3)

8 Forschung und Entwicklung4 85 Von 73000.000-2 bis 73300.000-5

(außer 73200.000-4, 73210.000-7, 7322.000-0)

9 Buchführung, -haltung und -prüfung 862 Von 74121.000-3 bis 74121.250-0
10 Markt- und Meinungsforschung 864 Von 74130.000-9 bis 74133.000-0, und 74423.100-1, 74423.110-4
11 Unternehmensberatung5 und verbundene Tätigkeiten 865, 866 Von 73200.000-4 bis 73220.000-0,

Von 74140.000-2 bis 74150.000-5

(außer 74142.200-8), und 74420.000-9, 74421.000-6, 74423.000-0, 74423.200-2, 74423.210-5, 74871.000-5, 93620.000-0

12 Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen 867 Von 74200.000-1 bis 74276.400-8, und

Von 74310.000-5 bis 74323.100-0, und 74874.000-6

13 Werbung 871 Von 74400.000-3 bis 74422.000-3

(außer 74420.000-9 und 74421.000-6)

14 Gebäudereinigung und Hausverwaltung 874, 82.201 bis 82.206 Von 70300.000-4 bis 70340.000-6, und

Von 74710.000-9 bis 74760.000-4

15 Verlegen und Drucken gegen Vergütung oder auf vertraglicher Grundlage 88.442 Von 78000.000-7 bis 78400.000-1
16 Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen 94 Von 90100.000-8 bis 90320.000-6, und 50190.000-3, 50229.000-6, 50243.000-0
*) Bei unterschiedlichen Auslegungen zwischen CPV und CPC gilt die CPC-Nomenklatur.

1) CPC-Nomenklatur (vorläufige Fassung), die zur Festlegung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 93/38/EWG auf Dienstleistungsaufträge verwendet wird.

2) Ohne Eisenbahnverkehr der Kategorie 18.

3) Ohne Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit Ausgabe, Verkauf, Ankauf oder Übertragung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten und mit Zentralbankdiensten. Ausgenommen sind ferner Dienstleistungen zum Erwerb oder zur Anmietung - ganz gleich, nach welchen Finanzmodalitäten - von Grundstücken, bestehenden Gebäuden oder anderem unbeweglichen Eigentum oder betreffend Rechte daran; Finanzdienstleistungen, die bei dem Vertrag über den Erwerb oder die Anmietung mit ihm gleichlaufend, ihm vorangehend oder im Anschluss an ihn gleich in welcher Form erbracht werden, fallen jedoch unter diese Richtlinie.

4) Ohne Aufträge über Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen anderer Art als diejenigen, deren Ergebnisse ausschließlich Eigentum des Auftraggebers für seinen Gebrauch bei der Ausübung seiner eigenen Tätigkeit sind, sofern die Dienstleistung vollständig durch den Auftraggeber vergütet wird.

5) Ohne Schiedsgerichts- und Schlichtungsleistungen.

B
Dienstleistungen im Sinne von Artikel 32

Kategorie Bezeichnung CPC-Referenznummer CPV-Referenznummern
17 Gaststätten und Beherbergungsgewerbe 64 Von 55000.000-0 bis 55524.000-9, und

Von 93400.000-2 bis 93411.000-2

18 Eisenbahnen 711 60111.000-9, und

von 60121.000-2 bis 60121.600-8

19 Schifffahrt 72 Von 61000.000-5 bis 61530.000-9, und

Von 63370.000-3 bis 63372.000-7

20 Neben- und Hilfstätigkeiten des Verkehrs 74 62400.000-6, 62440.000-8, 62441.000-5, 62450.000-1,

Von 63000.000-9 bis 63600.000-5

(außer 63370.000-3, 63371.000-0,

63372.000-7), und 74322.000-2, 93610.000-7

21 Rechtsberatung 861 Von 74110.000-3 bis 74114.000-1
22 Arbeits- und Arbeitskräftevermittlung1 872 Von 74500.000-4 bis 74540.000-6

(außer 74511.000-4), und

von 95000.000-2 bis 95140.000-5

23 Auskunfts- und Schutzdienste, ohne Geldtransport 873 (außer 87.304) Von 74600.000-5 bis 74620.000-1
24 Unterrichtswesen und Berufsausbildung 92 Von 80100.000-5 bis 80430.000-7
25 Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 93 74511.000-4, und

von 85000.000-9 bis 85323.000-9

(außer 85321.000-5 und 85322.000-2)

26 Erholung, Kultur und Sport 96 Von 74875.000-3 bis 74875.200-5, und

Von 92000.000-1 bis 92622.000-7 (außer 92230.000-2)

27 Sonstige Dienstleistungen    
1) Mit Ausnahme von Arbeitsverträgen.

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In die Wettbewerbsbekanntmachung aufzunehmende Informationen Anhang XVIII
  1. Name, Anschrift, Telegrammanschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-, Telex- und Faxnummer des Auftraggebers oder der Stelle, bei der zusätzliche Unterlagen angefordert werden können
  2. Beschreibung des Projekts (Nomenklatur-Referenznummer/n)
  3. Art des Wettbewerbs: offen oder nichtoffen
  4. Bei offenen Wettbewerben: Frist für den Eingang der Projektvorschläge
  5. Bei nichtoffenen Wettbewerben:
    1. voraussichtliche Zahl der Teilnehmer oder Marge
    2. gegebenenfalls Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
    3. Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer
    4. Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge
  6. Gegebenenfalls Angabe, ob die Teilnahme einem bestimmten Berufsstand vorbehalten ist
  7. Kriterien für die Bewertung der Projekte
  8. Gegebenenfalls Namen der Mitglieder des Preisgerichts
  9. Angabe darüber, ob die Entscheidung des Preisgerichts für den Auftraggeber verbindlich ist
  10. Gegebenenfalls Anzahl und Wert der Preise
  11. Gegebenenfalls Angabe der Zahlungen an alle Teilnehmer
  12. Angabe, ob die Preisgewinner zu Folgeaufträgen zugelassen sind
  13. Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Vermittlungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Informationen erhältlich sind.
  14. Tag der Absendung der Bekanntmachung
  15. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften
  16. Sonstige einschlägige Angaben

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In die Bekanntmachungen über die Ergebnisse der Wettbewerbe aufzunehmende Informationen Anhang XIX
  1. Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Faxnummer des Auftraggebers
  2. Beschreibung des Projekts (Nomenklatur-Referenznummer/n)
  3. Gesamtzahl der Teilnehmer
  4. Zahl ausländischer Teilnehmer
  5. Gewinner des Wettbewerbs
  6. Gegebenenfalls Preis/e
  7. Sonstige Auskünfte
  8. Quelle der Wettbewerbsbekanntmachung
  9. Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Vermittlungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Informationen erhältlich sind.
  10. Tag der Absendung der Wettbewerbsbekanntmachung
  11. Tag des Eingangs der Wettbewerbsbekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften

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Merkmale für die Veröffentlichung Anhang XX

1. Veröffentlichung der Bekanntmachungen

  1. Die Bekanntmachungen nach den Artikeln 41, 42, 43 und 63 sind vom Auftraggeber in dem Format an das Amt für Amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften zu richten, das die Kommission gemäß dem in Artikel 68 Absatz 2 genannten Verfahren erlässt. Auch die regelmäßigen, als Hinweis dienenden Bekanntmachungen einer Vorinformation nach Artikel 41 Absatz 1, die über ein Beschafferprofil gemäß Absatz 2 Buchstabe b) veröffentlicht werden, sowie die Bekanntmachung einer solchen Veröffentlichung haben ebenfalls in diesem Format zu erfolgen.
  2. Die Bekanntmachungen nach den Artikeln 41, 42, 43 und 63 sind vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften oder im Fall der regelmäßigen nicht verbindlichen Bekanntmachungen über ein Beschafferprofil nach Artikel 41 Absatz 1 vom Auftraggeber zu veröffentlichen.
    Der Auftraggeber kann außerdem diese Informationen im Internet in einem "Beschafferprofil" gemäß Nummer 2 Buchstabe b) veröffentlichen.
  3. Das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften stellt dem Auftraggeber die Bescheinigung über die Veröffentlichung nach Artikel 44 Absatz 7 aus.

2. Veröffentlichung zusätzlicher bzw. ergänzender Informationen

  1. Die Auftraggeber werden aufgefordert, die Verdingungsunterlagen und zusätzlichen Unterlagen vollständig im Internet zu veröffentlichen.
  2. Das Beschafferprofil kann regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen nach Artikel 41 Absatz 1, Angaben über laufende Ausschreibungen, geplante Aufträge, vergebene Aufträge, annullierte Verfahren sowie alle sonstigen Informationen von allgemeinem Interesse wie Kontaktstelle, Telefon- und Faxnummer, Postanschrift und E-Mail-Adresse enthalten.

3. Format und Modalitäten für die Übermittlung der Bekanntmachungen auf elektronischem Weg

Format und Modalitäten für die Übermittlung der Bekanntmachungen auf elektronischem Weg sind unter der Internetadresse "http://simap.eu.int" abrufbar.

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Definition bestimmter technischer Spezifikationen Anhang XXI

Im Sinne dieser Richtlinie bedeutet

    1. "Technische Spezifikation" bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen eine Spezifikation, die in einem Schriftstück enthalten ist, das Merkmale für ein Erzeugnis oder eine Dienstleistung vorschreibt, wie Qualitätsstufen, Umweltleistungsstufen, Konzeption für alle Anforderungen (einschließlich des Zugangs von Behinderten) und Konformitätsbewertungsstufen, Leistung, Vorgaben für Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit oder Abmessungen des Erzeugnisses, einschließlich der Vorschriften über Verkaufsbezeichnung, Terminologie, Symbole, Prüfungen und Prüfverfahren, Verpackung, Kennzeichnung und Beschriftung, Gebrauchsanleitungen, Produktionsprozesse und -methoden sowie über Konformitätsbewertungsverfahren;
    2. "Technische Spezifikation" bei Bauaufträgen sämtliche, insbesondere die in den Verdingungsunterlagen enthaltenen technischen Anforderungen an die Eigenschaften eines Materials, eines Erzeugnisses oder einer Lieferung, mit deren Hilfe das Material, das Erzeugnis oder die Lieferung so bezeichnet werden können, dass sie ihren durch den Auftraggeber festgelegten Verwendungszweck erfüllen. Zu diesen Eigenschaften gehören Umweltleistungsstufen, Konzeption für alle Anforderungen (einschließlich des Zugangs von Behinderten) und Konformitätsbewertung, Vorgaben für Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit oder Abmessungen, einschließlich der Qualitätssicherungsverfahren, der Terminologie, der Symbole, der Versuchs- und Prüfmethoden, der Verpackung, der Kennzeichnung und Beschriftung, der Gebrauchsanleitungen sowie der Produktionsprozesse und -methoden. Außerdem gehören dazu auch die Vorschriften für die Planung und die Preiskalkulation von Bauwerken, die Bedingungen für die Prüfung, Inspektion und Abnahme von Bauwerken, die Konstruktionsmethoden oder -verfahren und alle anderen technischen Anforderungen, die der Auftraggeber für fertige Bauwerke oder die dazu notwendigen Materialien oder Teile durch allgemeine und spezielle Vorschriften anzugeben in der Lage ist;
  1. "eine Norm" eine technische Spezifikation, die von einem anerkannten Normungsgremium zur wiederholten oder ständigen Anwendung zugelassen wurde, deren Einhaltung jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist und die unter eine der nachstehenden Kategorien fällt:
  2. "eine Europäische technische Zulassung" eine positive technische Beurteilung der Brauchbarkeit eines Produkts, da dieses die wesentliche Anforderung an bauliche Anlagen erfüllt; sie erfolgt aufgrund der spezifischen Merkmale des Produkts und der festgelegten Anwendungs- und Verwendungsbedingungen. Die europäische technische Zulassung wird von einer zu diesem Zweck vom Mitgliedstaat zugelassenen Organisation ausgestellt;
  3. "Gemeinsame technische Spezifikationen" technische Spezifikation, die nach einem von den Mitgliedstaaten anerkannten Verfahren festgelegt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde;
  4. "Technische Bezugsgröße" jedes Erzeugnis, das keine offizielle Norm ist und das von den europäischen Normungsgremien nach den an die Entwicklung der Bedürfnisse des Marktes angepassten Verfahren erarbeitet wurde.
weiter .

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