Regelwerk, EU 2009

RL 2009/28/EG
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Verbindliche nationale Gesamtziele und Maßnahmen auf dem Gebiet der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen

Artikel 4 Nationale Aktionspläne für erneuerbare Energie

Artikel 5 Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen

Artikel 6 Statistische Transfers zwischen Mitgliedstaaten

Artikel 7 Gemeinsame Projekte zwischen Mitgliedstaaten

Artikel 8 Wirkungen gemeinsamer Projekte zwischen Mitgliedstaaten

Artikel 9 Gemeinsame Projekte von Mitgliedstaaten und Drittländern

Artikel 10 Wirkung gemeinsamer Projekte zwischen Mitgliedstaaten und

Artikel 11 Gemeinsame Förderregelungen

Artikel 12 Kapazitätserhöhungen

Artikel 13 Verwaltungsverfahren, Rechtsvorschriften und Regelwerke

Artikel 14 Information und Ausbildung

Artikel 15 Herkunftsnachweis für Elektrizität, Wärme

Artikel 16 Netzzugang und Betrieb

Artikel 17 Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und

Artikel 18 Überprüfung der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe

Artikel 19 Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen zum Treibhauseffekt

Artikel 20 Durchführungsmaßnahmen

Artikel 21 (aufgehoben)

Artikel 22 Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 23 Überwachung und Berichterstattung durch die Kommission

Artikel 24 Transparenzplattform

Artikel 25 Ausschussverfahren

Artikel 25a Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 26 Änderungen und Aufhebung

Artikel 27 Umsetzung

Artikel 28 Inkrafttreten

Artikel 29 Adressaten

Anhang I Nationale Gesamtziele für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Endenergieverbrauch im Jahr 2020

A. Nationale Gesamtziele

B. Indikativer Zielpfad

Anhang II Normalisierungsregel für die Berücksichtigung von Elektrizität aus Wasserkraft und Windkraft

Anhang III Energiegehalt von Kraftstoffen

Anhang IV Zertifizierung von Installateuren

Anhang V Regeln für die Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und des entsprechenden Vergleichswerts für fossile Brennstoffe zum Treibhauseffekt

A. Typische Werte und Standardwerte für Biokraftstoffe bei Herstellung ohne Netto-CO2-Emissionen infolge von Landnutzungsänderungen

B. Geschätzte typische Werte und Standardwerte für künftige Biokraftstoffe, die im Januar 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt waren, bei Herstellung ohne Netto-CO2-Emission infolge von Landnutzungsänderungen

C. Methodologie

D. Disaggregierte Standardwerte für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe

E. Geschätzte disaggregierte Standardwerte für künftige Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, die im Januar 2008 nicht oder nur in vernachlassigbaren Mengen auf dem Markt waren

Anhang VI Mindestanforderungen an die harmonisierte Vorlage für die nationalen Aktionspläne für erneuerbare Energie

Anhang VII Berücksichtigung von Energie aus Wärmepumpen

Anhang VIII

Teil A Vorläufige geschätzte Emissionen infolge von indirekten Landnutzungsänderungen durch Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe (gCO2eq/MJ)

Teil B. Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, bei denen die Emissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen mit Null angesetzt werden

Anhang IX

Teil A. Rohstoffe und Kraftstoffe, deren Beitrag zu dem in Artikel 3 Absatz 4 Unterabsatz 1 genannten Ziel mit dem Doppelten ihres Energiegehalts angesetzt wird

Teil B.

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