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Regelwerk, EU-2011, Wirtschaft /Verwaltung - EU Bund

Verordnung (EU) Nr. 937/2011 der Kommission vom 21. September 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 245 vom 22.09.2011 S. 1)


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft 1, insbesondere auf Artikel 8,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung von europäischen Statistiken zur Informationsgesellschaft geschaffen.

(2) Nach Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ist mit Durchführungsmaßnahmen festzulegen, welche Daten zur Erstellung der in Artikel 3 und 4 der Verordnung genannten Statistiken bereitzustellen sind und welche Fristen für ihre Übermittlung gelten.

(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Für die Erstellung der in Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 genannten europäischen Statistiken zur Informationsgesellschaft sind die in den Anhängen I und II aufgeführten Daten zu übermitteln.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 21. September 2011

1) ABl. Nr. L 143 vom 30.04.2004 S. 49.

.

Modul 1: Unternehmen und die Informationsgesellschaft Anhang I

1. Themen und dazugehörige Variablen

  1. Für das Bezugsjahr 2012 sind Daten für die aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ausgewählten Themen bereitzustellen:
    • IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen,
    • IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen,
    • Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen durch Unternehmen,
    • Nutzung von IKT durch Unternehmen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (E-Government),
    • Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität),
    • Vorgänge im Bereich elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business) und organisatorische Aspekte,
    • E-Commerce,
    • IKT-Ausgaben und -Investitionen.
  2. Folgende Unternehmensvariablen sind zu erheben:

    IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen

    Für alle Unternehmen zu erhebende Variablen:

    • Nutzung von Computern.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

    • (fakultativ) Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die mindestens einmal pro Woche einen Computer benutzen,
    • (fakultativ) Nutzung von IT-Anwendungen, um Beschäftigten den Fernzugriff auf das E-Mail-System, die Dokumente oder Anwendungen des Unternehmens zu ermöglichen.

    IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

    • Beschäftigung von IKT/IT-Fachleuten,
    • Einstellung oder versuchte Einstellung im vorausgegangenen Jahr von Personal für Arbeitsplätze, für die IKT/IT- Fachkenntnisse notwendig sind,
    • Durchführung von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung von IKT-bezogenen Kompetenzen für IKT/IT- Fachleute im vorausgegangenen Jahr,
    • Durchführung von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung von IKT-bezogenen Kompetenzen für andere Beschäftigte im vorausgegangenen Jahr.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen und im vorausgegangen Jahr Personal für Arbeitsplätze eingestellt haben oder versucht haben einzustellen, für die IKT/IT-Fachkenntnisse notwendig sind:

    • Existenz von schwer zu besetzenden offenen Stellen, für die IKT/IT-Fachkenntnisse notwendig sind, im vorausgegangenen Jahr.

    Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Computer nutzen:

    • Zugang zum Internet.

    Zu erhebende Variablen für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

    • Internetanschluss: DSL,
    • Internetanschluss: anderer ortsfester Breitbandinternetanschluss,
    • Internetanschluss: Wählanschluss über normale Telefonverbindung oder ISDN-Anschluss,
    • Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss,
    • (fakultativ) Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über tragbaren Computer mit einem (mindestens) 3G- Modem,
    • (fakultativ) Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über ein Mobiltelefongerät mit (mindestens) 3G-Technologie,
    • Internetanschluss: sonstige mobile Verbindung,

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