Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2013, Umweltmanagement/Allgemein - EU Bund

Beschluss 2013/641/EU der Kommission vom 7. November 2013 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für WC und Urinale

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 7317)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 299 vom 09.11.2013 S. 38)



Hinweis: s. Liste zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EG/EU-Umweltzeichens

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über das EU-Umweltzeichen 1, insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2,

nach Anhörung des Ausschusses für das Umweltzeichen der Europäischen Union,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 kann das EU-Umweltzeichen für Produkte vergeben werden, die während ihrer gesamten Lebensdauer geringere Umweltauswirkungen haben.

(2) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 sind spezifische Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens nach Produktgruppen festzulegen.

(3) Da der Wasserverbrauch erheblich zu den gesamten Umweltauswirkungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden beiträgt, ist die Festlegung von Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe "WC und Urinale" gerechtfertigt. Die Kriterien dienen insbesondere der Förderung wassereffizienter Produkte, die zur Verringerung des Wasserverbrauchs und zu weiteren hiermit verbundenen Vorteilen wie der Reduzierung des Energieverbrauchs beitragen.

(4) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 eingesetzten Ausschusses

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

(1) Die Produktgruppe "WC und Urinale" beinhaltet WC- und Urinalausstattungen gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 2. Die Produktgruppe umfasst Produkte für die Verwendung sowohl im Wohn- als auch im Nichtwohnbereich.

(2) Die folgenden Produkte sind von der Produktgruppe "WC und Urinale" nicht abgedeckt:

  1. WC-Sitze und WC-Deckel, nur wenn sie getrennt von WC- oder Urinalausstattungen in Verkehr gebracht oder vermarktet werden;
  2. WC-Ausstattung, bei der kein Wasser oder bei der Chemikalien und Wasser zum Spülen verwendet werden, oder ein WC, dessen Spülsystem Energie benötigt.

Artikel 2

Im Sinne dieses Beschlusses bezeichnet der Begriff

  1. "WC-Ausstattung" entweder eine WC-Anlage, ein WC-Becken oder ein WC-Spülsystem;
  2. "WC-Anlage" einen Sanitärausstattungsgegenstand, der in Verbindung mit einem Spülsystem und einem WC-Becken zur Aufnahme und zum Ausspülen von menschlichem Urin und menschlichen Fäkalien und zur Ableitung in eine Entwässerungsanlage eine funktionsfähige Einheit bildet;
  3. "WC-Becken" einen Sanitärausstattungsgegenstand zur Aufnahme und zum Ausspülen von menschlichem Urin und menschlichen Fäkalien und zur Ableitung in eine Entwässerungsanlage;
  4. "Urinal-Ausstattung" entweder eine Urinalanlage, ein Urinal, ein wasserloses Urinal oder ein Urinalspülsystem;
  5. "Spülurinalausstattung" entweder eine Urinalanlage, ein Urinal oder ein Urinalspülsystem;
  6. "Urinalanlage" einen Sanitärausstattungsgegenstand, der in Verbindung mit einem Spülsystem und einem Urinal zur Aufnahme und zum Ausspülen von Urin und zur Ableitung in eine Entwässerungsanlage eine funktionsfähige Einheit bildet;
  7. "Urinal" einen Sanitärausstattungsgegenstand zur Aufnahme von Urin und Spülwasser und zur Ableitung in eine Entwässerungsanlage;
  8. "Rinnenurinal" einen Sanitärausstattungsgegenstand mit oder ohne Spülsystem mit einem Bodenablauf und einer an der Wand angebrachten Wanne oder einer an der Wand angebrachten Platte zur Aufnahme von Urin und Spülwasser und zur Ableitung in eine Entwässerungsanlage;
  9. "wasserloses Urinal" einen Sanitärausstattungsgegenstand zur Aufnahme von Urin und zur Ableitung in eine Entwässerungsanlage, der ohne Wasser arbeitet;
  10. "Spülsystem" sowohl bei WC- als auch bei Spülurinalausstattungen entweder einen Spülkasten mit integriertem Überlauf oder eine Vorrichtung von gleichwertiger Wirksamkeit und Zu-/Ablaufeinrichtungen oder ein Druckspülventil;
  11. "Wasserspareinrichtung" eine Spülvorrichtung, die eine Teilspülung des Volumens der Vollspülung ermöglicht, entweder durch Spül-Stopp-Funktion (Unterbrechung des Spülvorgangs) oder durch Zwei-Mengen-Spültechnik (Betätigung verschiedener Auslöseelemente);
  12. "Volumen der Vollspülung" gesamtes Wasservolumen, das ein Spülsystem für einen Spülvorgang freigibt;
  13. "reduziertes Spülvolumen" Teil des Wasservolumens der Vollspülung, der beim Einsatz einer Wasserspareinrichtung für einen Spülvorgang freigegeben wird und der höchstens zwei Drittel des Volumens der Vollspülung beträgt;
  14. "durchschnittliches Spülvolumen" arithmetisches Mittel, das sich aus einem Volumen der Vollspülung und drei reduzierten Spülvolumina nach der in der Anlage 1 des Anhangs dargelegten Methode errechnet;

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 27.10.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion