Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2014, Wirtschaft - EU Bund

Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG
- Sektoren-Richtlinie -

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 94 vom 28.03.2014 S. 243, ber. 2022 L 192 S. 31, ber. L 2023/90064;
VO (EU) 2015/2171 - ABl. Nr. L 307 vom 25.11.2015 S. 7 Inkrafttreten;
VO (EU) 2017/2364 - ABl. Nr. L 337 vom 19.12.2017 S. 17 Inkrafttreten A;
VO (EU) 2019/1829 - ABl. L 279 vom 31.10.2019 S. 27 Inkrafttreten Gültig A;
VO (EU) 2021/1953 - ABl. L 398 vom 11.11.2021 S. 25 Inkrafttreten Gültig A;
VO (EU) 2023/2496 - ABl. L 2023/2496 vom 16.11.2023 Inkrafttreten Gültig)



Neufassung -Ersetzt RL 2004/17/EG

Ergänzende Informationen
Liste über Allgemeines zur RL 2014/25/EU

Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 53 Absatz 1, Artikel 62 und Artikel 114,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Wie die Ergebnisse des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen vom 27. Juni 2011 "Bewertung der Auswirkungen und der Effektivität der EU-Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe" ergeben haben, erscheint es sinnvoll, an spezifischen Vorschriften für die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste festzuhalten, da nationale Behörden nach wie vor Einfluss auf das Verhalten dieser Auftraggeber nehmen können, unter anderem auch durch Kapitalbeteiligungen und die Vertretung in ihren Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremien. Ein weiterer Grund dafür, die Auftragsvergabe in diesen Sektoren weiterhin zu regulieren, liegt in der Abschottung der Märkte in denen die Auftraggeber tätig sind, aufgrund bestehender besonderer oder ausschließlicher Rechte, die von den Mitgliedstaaten für die Versorgung, die Bereitstellung oder den Betrieb von Netzen für die Erbringung der betreffenden Dienstleistung gewährt werden.

(2) Um zu gewährleisten, dass die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste für den Wettbewerb geöffnet wird, sollten Bestimmungen für eine Koordinierung von Aufträgen, die über einen bestimmten Wert hinausgehen, festgelegt werden. Eine solche Koordinierung ist erforderlich, um den im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) niedergelegten Grundsätzen Geltung zu verschaffen, insbesondere den Grundsätzen des freien Warenverkehrs, der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit sowie den sich daraus ableitenden Grundsätzen wie Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, gegenseitige Anerkennung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz. In Anbetracht der Art der betroffenen Sektoren sollte die Koordinierung der Zuschlagserteilung auf Unionsebene unter Wahrung der genannten Grundsätze einen Rahmen für faire Handelspraktiken schaffen und ein Höchstmaß an Flexibilität ermöglichen.

(3) Für Aufträge, deren Wert unter dem Schwellenwert für die Anwendung der Bestimmungen zur Koordinierung auf Unionsebene liegt, sei auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union über die ordnungsgemäße Anwendung der Vorschriften und Grundsätze des AEUV verwiesen.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 20.11.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion