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Regelwerk, EU 2014, Anlagentechnik - EU Bund

Richtlinie 2014/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 155 vom 23.05.2014 S. 1)



Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die digitale Wirtschaft bewirkt einen tiefgreifenden Wandel des Binnenmarkts. Durch ihre Innovationsfreudigkeit, ihr Tempo und ihren grenzübergreifenden Charakter hat sie das Potenzial, der Integration des Binnenmarkts eine neue Qualität zu verleihen. Langfristiges Ziel der Union ist eine digitale Wirtschaft, die - gestützt auf moderne Online-Dienste und schnelle Internetverbindungen - nachhaltige ökonomische und soziale Vorteile bietet. Eine hochwertige digitale Infrastruktur ist die Grundlage für fast alle Wirtschaftszweige einer modernen und innovativen Volkswirtschaft, und sie ist von strategischer Bedeutung für den sozialen und territorialen Zusammenhalt. Daher müssen alle Bürger sowie der private und öffentliche Sektor die Möglichkeit haben, Teil dieser digitalen Wirtschaft zu sein.

(2) Die Mitgliedstaaten sind sich der Bedeutung des Ausbaus der Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetze bewusst und unterstützen die ehrgeizigen Breitbandziele, wie sie in der Mitteilung der Kommission "Die Digitale Agenda für Europa - digitale Impulse für das Wachstum in Europa" (im Folgenden die "Digitale Agenda") dargelegt worden sind, nämlich allen Europäern bis 2013 eine grundlegende Breitbandanbindung zu bieten und sicherzustellen, dass bis 2020 alle Europäer Zugang zu sehr viel höheren Internet-Geschwindigkeiten von mehr als 30 Mbit/s haben und mindestens 50 % der Haushalte in der Union Internetanschlüsse mit mehr als 100 Mbit/s nutzen können.

(3) Angesichts der rasant voranschreitenden technologischen Entwicklung, des exponentiellen Anstiegs des Breitbandverkehrs und der steigenden Nachfrage nach elektronischen Dienstleistungen sollten die in der Digitalen Agenda festgelegten Ziele als absolutes Minimum gelten, und die Union sollte sich im Hinblick auf mehr Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität ehrgeizigere Breitbandziele setzen. Im Zuge der Überprüfung dieser Richtlinie sollte die Kommission bewerten, ob und wie die Richtlinie weiter zu diesem Ziel beitragen kann.

(4) In der Digitalen Agenda wird ferner auf die Notwendigkeit hingewiesen, Maßnahmen zur Senkung der Kosten der Breitbandeinführung im gesamten Gebiet der Union zu treffen, wozu auch eine angemessene Planung und Koordinierung sowie die Verringerung der Verwaltungslasten gehören. In diesem Zusammenhang müssen die Mitgliedstaaten erhebliche Vorabinvestitionen tätigen, um die gemeinsame Nutzung der physischen Infrastrukturen zu ermöglichen. Was die Ziele der Digitalen Agenda betrifft, so wird die beträchtliche Verringerung der für Breitband zugewiesenen Finanzmittel im Rahmen der durch die Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 geschaffenen Fazilität "Connecting Europe" gewürdigt; gleichzeitig sollten die Mitgliedstaaten aber in der Lage sein, Finanzmittel der Union, die gemäß geltenden Bestimmungen der Union zur Verfügung stehen, zu nutzen, um die Ziele dieser Richtlinie zu erreichen.

(5) Mit der Senkung der Kosten des Ausbaus der Hochgeschwindigkeitsnetze für die elektronische Kommunikation würde auch ein Beitrag zur Digitalisierung des öffentlichen Sektors geleistet, was nicht nur eine Senkung der Ausgaben der öffentlichen Verwaltungen und effizientere Dienste für die Bürger, sondern auch eine digitale Hebelwirkung auf alle Wirtschaftssparten bewirken würde.

(6) Angesichts der Notwendigkeit, auf Unionsebene Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung zu ergreifen - unter anderem durch die Verringerung der mit dem Ausbau der Hochgeschwindigkeits-Breitbandinfrastrukturen verbundenen Kosten - wie in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 13./14. Dezember 2012 niedergelegt, wird in der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Binnenmarktakte II" hervorgehoben, dass zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um die in der Digitalen Agenda festgelegten Ziele rasch zu verwirklichen, auch durch die Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit den Investitionen in ein Hochgeschwindigkeitsnetz.

(7) Der Ausbau fester und drahtloser Hochgeschwindigkeitsnetze für die elektronische Kommunikation in der gesamten Union erfordert beträchtliche Investitionen, von denen ein bedeutender Anteil auf Hoch- und Tiefbauarbeiten entfällt. Durch die Begrenzung einiger dieser kostenintensiven Hoch- und Tiefbauarbeiten ließe sich der Ausbau der Breitbandnetze effizienter gestalten.

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