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Regelwerk, EU 2014, Allgemeines - EU Bund

Empfehlung 2014/724/EU der Kommission vom 10. Oktober 2014 über das Muster für die Datenschutz-Folgenabschätzung für intelligente Netze und intelligente Messsysteme

(ABl. Nr. L 300 vom 18.10.2014 S. 63)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Intelligente Netze sind eine Voraussetzung für die Umsetzung wichtiger energiepolitischer Maßnahmen. Im Kontext des politischen Rahmens für 2030 gelten intelligente Netze, das Rückgrat des künftigen CO2-armen Stromsystems, als Faktor, der zum Umbau der Energieinfrastruktur im Hinblick auf die Einbeziehung eines höheren Anteils erneuerbarer Energien, die Verbesserung der Energieeffizienz und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit beiträgt. Intelligente Netze bieten die Chance, die Wettbewerbsfähigkeit von Technologieanbietern in der EU zu verbessern, und dienen als Plattform für traditionelle Energieversorger und neue Marktteilnehmer bei der Entwicklung neuer Energiedienstleistungen und -produkte innerhalb der Netzinfrastruktur und der damit zusammenhängenden Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), der Domotik und elektrischer Geräte.

(2) Intelligente Messsysteme sind ein Schritt auf dem Weg zu intelligenten Netzen. Sie bieten die Instrumente zur Unterstützung der aktiven Beteiligung der Verbraucher am Energiemarkt und schaffen Flexibilität durch Nachfragesteuerung und andere innovative Dienstleistungen. Gemäß den Richtlinien 2009/72/EG 1 und 2009/73/EG 2 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen die Mitgliedstaaten die Einführung intelligenter Messsysteme gewährleisten, durch die die aktive Beteiligung der Verbraucher am Gas- und am Stromversorgungsmarkt unterstützt wird.

(3) Durch den Betrieb intelligenter Messsysteme - und damit durch jede Weiterentwicklung intelligenter Netze und Geräte - entsteht die Möglichkeit, Daten von natürlichen Personen, d. h. personenbezogene Daten gemäß Artikel 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3, zu verarbeiten.

(4) Nach der Stellungnahme 12/2011 4 der gemäß Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG eingesetzten Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten können intelligente Messsysteme und intelligente Netze dazu führen, dass personenbezogene Daten in zunehmendem Umfang verarbeitet werden und einem größeren Empfängerkreis zur Verfügung stehen, als es gegenwärtig der Fall ist, so dass für die betroffenen Personen neue, im Energiesektor bislang unbekannte Risiken entstehen.

(5) Nach der Stellungnahme 4/2013 5 der Datenschutzgruppe lassen die intelligente Verbrauchsmessung und die intelligenten Netze das zukünftige "Internet der Dinge" erkennen, wobei die mit der Erhebung detaillierter Verbrauchsdaten verbundenen potenziellen Risiken in Zukunft vermutlich weiter zunehmen werden, wenn die Daten mit denen aus anderen Quellen wie z.B. Geopositionsdaten, Daten aus der Verfolgung des Verbraucherverhaltens und der Profilerstellung im Internet, Videoüberwachungssystemen und Systemen zur Funkfrequenzidentifikation (RFID) kombiniert werden 6.

(6) Die Sensibilisierung für die Merkmale und die erheblichen Vorteile intelligenter Netze dürfte dazu beitragen, dass diese Technologie ihr volles Potenzial entfalten kann und gleichzeitig die Risiken ihrer Nutzung zulasten des öffentlichen Interesses eingedämmt werden, so dass sich ihre Akzeptanz erhöht.

(7) Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so sind die in den Richtlinien 95/46/EG und 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 7 vorgesehenen Rechte und Pflichten in vollem Umfang auf intelligente Messsysteme und intelligente Netzumgebungen anzuwenden.

(8) Das von der Kommission angenommene Paket zur Reform der Richtlinie 95/46/EG beinhaltet auch einen Vorschlag für eine Datenschutzverordnung 8, die im Falle der Annahme für intelligente Messsysteme und intelligente Netzumgebungen gelten würde, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden.

(9) In der Mitteilung "Intelligente Stromnetze: von der Innovation zur Realisierung" der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 12. April 2011 9 wurden Datenschutz und -sicherheit als eine der fünf Herausforderungen für die Realisierung intelligenter Netze genannt und eine Reihe von Maßnahmen ermittelt, die die Realisierung intelligenter Netze beschleunigen; hierzu zählen auch der "Privacy-by-Design-"Ansatz (konzeptionsbedingter Datenschutz) und die Bewertung der Sicherheit und der Robustheit der Netz- und Informationsinfrastruktur.

(10) In der Digitalen Agenda für Europa ist eine Reihe geeigneter Maßnahmen aufgeführt, die insbesondere den Datenschutz in der Union, die Netz- und Informationssicherheit sowie Cyberangriffe zum Gegenstand haben. In der "Cybersicherheitsstrategie der Europäischen Union - ein offener, sicherer und geschützter Cyberraum" 10 und im Vorschlag der Kommission vom 7. Februar 2013 11

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