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Regelwerk, EU 2015, Wirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2015/1042 der Kommission vom 30. Juni 2015 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 250/2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die strukturelle Unternehmensstatistik hinsichtlich der Anpassung des technischen Formats im Anschluss an die Überarbeitung der Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 167 vom 01.07.2015 S. 61)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 über die strukturelle Unternehmensstatistik 1, insbesondere auf Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 wird ein gemeinsamer Rahmen für die Erhebung, Übermittlung und Bewertung von europäischen Statistiken über die Struktur, die Tätigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und die Leistungen der Unternehmen in der Europäischen Union geschaffen.

(2) Mit der Verordnung (EG) Nr. 451/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird eine statistische Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA) geschaffen, um den Anforderungen der Union im Bereich Statistik Rechnung zu tragen.

(3) In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 250/2009 3 sind das technische Format und die Bezeichnungen bestimmter Produkte für die auf der Grundlage der CPa zu übermittelnden Daten festgelegt.

(4) Im Interesse der Vergleichbarkeit und der Einhaltung der international verwendeten Standards für die Güterklassifikation wurde es mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 1209/2014 4 erforderlich, in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 250/2009 die Bezeichnung bestimmter Produkte für die auf der Grundlage der CPa zu übermittelnden Daten anzupassen.

(5) Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 250/2009 ist daher entsprechend zu ändern.

(6) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 250/2009 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 30. Juni 2015

1) ABl. Nr. L 97 vom 09.04.2008 S. 13.

2) Verordnung (EG) Nr. 451/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Schaffung einer neuen statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3696/93 des Rates (ABl. Nr. L 145, 4.6.2008, S. 65).

3) Verordnung (EG) Nr. 250/2009 der Kommission vom 11. März 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Definitionen der Merkmale, das technische Format für die Datenübermittlung, die erforderlichen Doppelmeldungen gemäß NACE Rev. 1.1 und NACE Rev. 2 und die zuzulassenden Abweichungen bei der strukturellen Unternehmensstatistik (ABl. Nr. L 86 vom 31.03.2009 S. 1).

4) Verordnung (EU) Nr. 1209/2014 der Kommission vom 29. Oktober 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 451/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Schaffung einer neuen statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3696/93 des Rates (ABl. Nr. L 336 vom 22.11.2014 S. 1).

.

Anhang

Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 250/2009 wird wie folgt geändert:

1. Unter Nummer 4.2 "Gebietseinheit" wird der Code "GR" für Griechenland durch "EL" ersetzt.

2.Unter Nummer 4.9 "Einheiten der Datenwerte" wird in der Tabelle eine neue Einheit "Quadratmeter" mit dem Code "M2" hinzugefügt.

3.Unter Nummer 4.10 "Aufgliederung nach Produkten" wird die Tabelle wie folgt geändert:

a) Für das Produkt mit dem Code 63 12 wird die Bezeichnung "Webportal-Inhalte" durch "Webportal-Dienstleistungen" ersetzt.

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