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Regelwerk, EU 2015, Anlagentechnik/Betriebssicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1301 der Kommission vom 20. Juli 2015 über die mit einer Einschränkung versehene Veröffentlichung der Fundstelle der Norm EN 132411:2003+A1:2011 über Tore gemäß der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union

(ABl. Nr. L 199 vom 29.07.2015 S. 40)



s. Liste - zur Ergänzung der RL 2006/42/EG

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen 1 und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG, insbesondere auf Artikel 10,

gestützt auf die Stellungnahme des gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 eingesetzten Ausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Entspricht eine nationale Norm zur Umsetzung einer harmonisierten Norm, deren Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden ist, einer oder mehreren grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG, wird bei nach dieser Norm gebauten Maschinen davon ausgegangen, dass sie den betreffenden grundlegenden Anforderungen genügen.

(2) Im November 2012 aktualisierte das Vereinigte Königreich seinen schon zuvor im Dezember 2010 erhobenen Einwand gegen die Norm EN 12635:2002+A1:2008 "Tore - Einbau und Nutzung" durch Hinzufügung der Norm EN 13241-1:2003+A1:2011 "Tore - Produktnorm - Teil 1: Produkte ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften", die nach dem Vorschlag des Europäischen Komitees für Normung (CEN) im Rahmen der Richtlinie 2006/42/EG harmonisiert werden sollte und deren Fundstelle erstmals am 18. November 2011 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde 3.

(3) Der formelle Einwand stützt sich darauf, dass die Bestimmungen der herangezogenen Normen EN 12453:2000 "Tore - Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore - Anforderungen", die in den Nummern 4.2.2 Kraft für die Handbetätigung, 4.2.6 Schutz gegen Schneiden, 4.3.2 Schutz gegen Quetschen, Scheren und Einziehen, 4.3.3 Betriebskräfte, 4.3.4 Elektrische Sicherheit sowie 4.3.6 Alternative Anforderungen und EN 12445:2000 "Tore - Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore - Prüfverfahren", die unter Nummer 4.3.3 Betriebskräfte erwähnt werden, die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen in Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG nicht erfüllen.

(4) Nachdem die Kommission die Norm EN 13241-1:2003+A1:2011 zusammen mit den Vertretern des gemäß Artikel 22 der Richtlinie 2006/42/EG eingesetzten Ausschusses geprüft hat, ist sie zu dem Schluss gekommen, dass die Norm die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen des Anhangs I Nummern 1.3.7 Risiken durch bewegliche Teile und 1.3.4 Besondere Anforderungen an nichttrennende Schutzeinrichtungen der Richtlinie 2006/42/EG, die den herangezogenen Normen EN 12453:2000 und EN 12445:2000 zugeordnet werden, nicht erfüllt.

(5) Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit einer Verbesserung der sicherheitsbezogenen Aspekte der Norm EN 13241-1:2003+A1:2011 und bis zu einer angemessenen Überarbeitung dieser Norm sollte die Veröffentlichung der Fundstelle der Norm EN 13241-1:2003+A1:2011 im Amtsblatt der Europäischen Union mit einem angemessenen Warnhinweis versehen werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Fundstelle der Norm EN 13241-1:2003+A1:2011 "Tore - Produktnorm - Teil 1: Produkte ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften" wird im Amtsblatt der Europäischen Union mit der im Anhang aufgeführten Einschränkung veröffentlicht.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

1) ABl. Nr. L 157 vom 09.06.2006 S. 24.

2) ABl. Nr. L 316 vom 14.11.2012 S. 12.

3) ABl. C 338 vom 18.11.2011 S. 1.

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