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Regelwerk, EU 2015, Wirtschaft/Finanzwesen - EU Bund

Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 337 vom 23.12.2015 S. 1;
VO (EU) 2019/463 - ABl. L 80 vom 22.03.2019 S. 16 Inkrafttreten Gültig A;
VO (EU) 2021/23 - ABl. L 22 vom 22.01.2021 S. 1 Inkrafttreten Gültig A;
VO (EU) 2023/2869 - ABl. L 2023/2869 vom 20.12.2023 Inkrafttreten)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung der VO (EU) 2015/2365

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank 1,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 2,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 3

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Durch die weltweite Finanzkrise, die 2007/2008 ausbrach, wurden im Finanzsystem übermäßige Spekulationstätigkeiten, große Regelungslücken, ineffiziente Aufsicht, intransparente Märkte und übermäßig komplexe Finanzprodukte offenbar. Die Union hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um das Bankensystem solider und stabiler zu machen, darunter strengere Eigenmittelanforderungen, Vorschriften für eine bessere Unternehmensführung und -kontrolle sowie Regelungen für die Beaufsichtigung und die Abwicklung, und um sicherzustellen, dass das Finanzsystem seine Aufgabe erfüllt, Kapital hin zur Finanzierung der Realwirtschaft zu lenken. Den Fortschritten bei der Errichtung der Bankenunion kommt in diesem Zusammenhang ebenfalls entscheidende Bedeutung zu. Allerdings hat die Krise auch deutlich gemacht, dass Transparenz und Kontrolle nicht nur im traditionellen Bankensektor verbessert werden müssen, sondern auch bei bankähnlichen Kreditvermittlungstätigkeiten, die unter dem Begriff "Schattenbankwesen" bekannt sind, dessen Ausmaß besorgniserregend ist, da sein Volumen schätzungsweise bereits fast die Hälfte des regulären Bankensystems erreicht. Treten bei diesen Tätigkeiten, die mit denen von Kreditinstituten vergleichbar sind, Unzulänglichkeiten auf, kann dies negative Auswirkungen auf die restliche Finanzbranche haben.

(2) Im Rahmen ihrer Arbeiten zur Eindämmung des Schattenbankwesens haben der Rat für Finanzstabilität (FSB) und der mit der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 eingerichtete Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) ermittelt, welche Risiken von Wertpapierfinanzierungsgeschäften ausgehen. Durch Wertpapierfinanzierungsgeschäfte können Hebeleffekte, Prozyklizität und wechselseitige Verflechtungen auf den Finanzmärkten anwachsen. Insbesondere die mangelnde Transparenz bei der Nutzung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften hat dazu geführt, dass Regelungs- und Aufsichtsbehörden ebenso wie Anleger die einschlägigen bankähnlichen Risiken und das Ausmaß der wechselseitigen Verflechtungen im Finanzsystem vor und während der Finanzkrise nicht richtig einschätzen und verfolgen konnten. Vor diesem Hintergrund hat der FSB am 29. August 2013 ein Rahmenwerk über die "Stärkung der Aufsicht und der Überwachung des Schattenbankenwesens" (im Folgenden "FSB-Rahmenwerk") angenommen, um die mit dem Schattenbankwesen verbundenen Risiken bei Wertpapierleihe und Pensionsgeschäften anzugehen; dieser Rahmen wurde im September 2013 von den Staats- und Regierungschefs der G20 gebilligt.

(3) Am 14. Oktober 2014 hat der FSB einen Regelungsrahmen für Sicherheitsabschläge bei nicht zentral geclearten Wertpapierfinanzierungsgeschäften veröffentlicht. Ohne Clearing stellen solche Geschäfte beträchtliche Risiken dar, wenn sie nicht ordnungsgemäß besichert sind. Während die Verbesserung der Transparenz bei der Weiterverwendung der Vermögenswerte der Kunden bereits ein erster Schritt wäre, um die Fähigkeit der Gegenparteien, Risiken zu analysieren und ihnen vorzubeugen, zu fördern, wird der FSB voraussichtlich bis 2016 seine Arbeiten zu einer Reihe von Empfehlungen zu Sicherheitsabschlägen bei nicht zentral geclearten Wertpapierfinanzierungsgeschäften abschließen, die dazu dienen sollen, übermäßige Hebeleffekte zu vermeiden und das Konzentrations- und Ausfallrisiko einzudämmen.

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