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Regelwerk, EU 2017, Allgemeines - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1456 der Kommission vom 10. August 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

(ABl. Nr. L 208 vom 11.08.2017 S. 31)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf den Beschluss (GASP) Nr. 2015/1333 des Rates vom 31. Juli 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/137/GASP 1,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/44 des Rates vom 18. Januar 2016 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 2, insbesondere auf Artikel 20 Buchstabe b,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Anhang V der Verordnung (EU) 2016/44 enthält eine Liste der vom Sanktionsausschuss der Vereinten Nationen nach Ziffer 11 der Resolution 2146 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen benannten Schiffe. Diese Schiffe unterliegen nach der Verordnung einigen Verboten, die u. a. die Ladung, Beförderung und Entladung von Rohöl aus Libyen und den Zugang zu Häfen im Gebiet der Union betreffen.

(2) Am 2. August 2017 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossen, das Schiff "Lynn S" in die Liste der Schiffe aufzunehmen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen. Anhang V der Verordnung (EU) 2016/44 sollte daher entsprechend geändert werden.

(3) Da es sich bei dem Schiff "Lynn S" um das zweite in Anhang V aufgenommene Schiff handelt, wurde außerdem eine Nummerierung hinzugefügt.

(4) Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte diese Verordnung sofort in Kraft treten

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang V der Verordnung (EU) 2016/44 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 10. August 2017

1) ABl. Nr. L 206 vom 01.08.2015 S. 34.

2) ABl. Nr. L 12 vom 19.01.2016 S. 1.

.

Anhang

Anhang V der Verordnung (EU) 2016/44 wird wie folgt geändert:

1. Der Eintrag:

" Name: CAPRICORN

Aufgenommen in die Liste nach Ziffer 10 Buchstaben a und b der Resolution 2146 (2014), erweitert und geändert durch Ziffer 2 der Resolution 2362 (2017) (Verbot der Ladung, Beförderung und Entladung; Verbot des Einlaufens in Häfen). Nach Ziffer 11 der Resolution 2146 (2014) gilt diese Benennung vom 21. Juli 2017 bis zum 21. Oktober 2017, es sei denn, sie wird vom Ausschuss nach Ziffer 12 der Resolution 2146 (2014) vorher aufgehoben. Flaggenstaat: Tansania.

Weitere Angaben

Seit dem 16. Juli 2017 wurde das Schiff vor der Küste Zyperns gesichtet."

erhält folgende Fassung:

"1. Name: CAPRICORN

Benennung gemäß Ziffer 10 Buchstaben a und b der Resolution 2146 (2014) in der durch Ziffer 2 der Resolution 2362 (2017) verlängerten und geänderten Fassung (Verbot des Ladens, der Beförderung oder des Entladens; Verbot des Einlaufens in Häfen). Nach Ziffer 11 der Resolution 2146 gilt diese Benennung vom 21. Juli 2017 bis zum 21. Oktober 2017, es sei denn, sie wird vom Ausschuss gemäß Nummer 12 der Resolution 2146 vorher aufgehoben. Flaggenstaat: Tansania.

Weitere Angaben

IMO-Nummer: 8900878. Ab dem 16. Juli 2017 befand sich das Schiff vor der Küste Zyperns."

2. Der folgende Eintrag wird angefügt:

"2. Name: Lynn S

Benennung gemäß Ziffer 10 Buchstaben a und b der Resolution 2146 (2014) in der durch Ziffer 2 der Resolution 2362 (2017) verlängerten und geänderten Fassung (Verbot des Ladens, der Beförderung oder des Entladens; Verbot des Einlaufens in Häfen). Nach Ziffer 11 der Resolution 2146 gilt diese Benennung vom 2. August 2017 bis zum 2. November 2017, es sei denn, sie wird vom Ausschuss gemäß Ziffer 12 der Resolution 2146 vorher aufgehoben. Flaggenstaat: St. Vincent und die Grenadinen.

Weitere Angaben

IMO-Nummer: 8706349. Ab dem 26. Juli 2017 befand sich das Schiff in internationalen Gewässern, ungefähr 50 Seemeilen südöstlich von Zypern."

ENDE

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