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Regelwerk, EU 2018, Allgemeines/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2018/256 der Kommission vom 20. Februar 2018 zur 281. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen

(ABl. Nr. L 48 vom 21.02.2018 S. 39)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 7a Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.

(2) Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 14. Februar 2018 beschlossen, einen Eintrag in der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu ändern. Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 20. Februar 2018

1) ABl. Nr. L 139 vom 29.05.2002 S. 9.

.

Anhang

In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 erhält der Eintrag "Djamel Lounici (auch: Jamal Lounici). Anschrift: Algeriena. Geburtsdatum: 1.2.1962. Geburtsort: Algier, Algerien. Staatsangehörigkeit: algerisch. Weitere Angaben: a) Name des Vaters: Abdelkader, Name der Mutter: Johra Birouh; b) von Italien nach Algerien zurückgekehrt, dort wohnhaft seit November 2008; c) Schwiegersohn von Othman Deramchi. Tag der Benennung nach Artikel 2a Absatz 4 Buchstabe b: 16.1.2004" unter " Natürliche Personen" folgende Fassung:

"Djamel Lounici (auch: Jamal Lounici). Anschrift: Algerien. Geburtsdatum: 1.2.1962. Geburtsort: Algier, Algerien. Staatsangehörigkeit: algerisch. Weitere Angaben: a) Name des Vaters: Abdelkader, Name der Mutter: Johra Birouh; b) aus Frankreich nach Algerien zurückgekehrt, dort wohnhaft seit September 2008. Tag der Benennung nach Artikel 7d Absatz 2 Buchstabe i: 16.1.2004."

ENDE

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(Stand: 11.03.2019)

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