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Regelwerk, EU 2018, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2018/476 des Rates vom 21. März 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

(ABl. Nr. L 79 vom 22.03.2018 S. 30)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 31. Juli 2015 den Beschluss (GASP) 2015/1333 1 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen angenommen.

(2) der Rat hat am 28. September 2017 den Beschluss (GASP) 2017/1776 2 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 angenommen.

(3) Angesichts der anhaltenden Instabilität und sehr ernsten Lage in Libyen hat der Rat beschlossen, dass die restriktiven Maßnahmen betreffend drei Personen um einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten verlängert werden sollten.

(4) Der Beschluss (GASP) 2015/1333 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

In Artikel 17 des Beschlusses (GASP) 2015/1333 erhalten die Absätze 3 und 4 folgende Fassung:

"(3) Die in Artikel 8 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten in Bezug auf die Einträge mit den Nummern 16, 17 und 18 in Anhang II bis zum 2. Oktober 2018.

(4) Die in Artikel 9 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten in Bezug auf die Einträge mit den Nummern 21, 22 und 23 in Anhang IV bis zum 2. Oktober 2018."

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 21. März 2018.

1) Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates vom 31. Juli 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/137/GASP (ABl. Nr. L 206 vom 01.08.2015 S. 34).

2) Beschluss (GASP) 2017/1776 des Rates vom 28. September 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen (ABl. Nr. L 251 vom 29.09.2017 S. 28).

ENDE

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