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Regelwerk, EU 2018, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2018/565 des Rates vom 12. April 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran

(ABl. Nr. L 95 vom 13.04.2018 S. 1)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran 1, insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 12. April 2011 die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 angenommen.

(2) Auf der Grundlage einer Überarbeitung des Beschlusses 2011/235/GASP des Rates 2 hat der Rat beschlossen, dass die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2019 verlängert werden sollten.

(3) Der Rat ist außerdem zu dem Schluss gelangt, dass die Einträge zu 29 Personen und einer Organisation, die im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 aufgeführt sind, aktualisiert werden sollten.

(4) Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 sollte entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 12. April 2018.

1) ABl. Nr. L 100 vom 14.04.2011 S. 1.

2) Beschluss 2011/235/GASP des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran (ABl. Nr. L 100 vom 14.04.2011 S. 51).

.

Anhang

Die folgenden Einträge ersetzen die entsprechenden Einträge in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011:

" Personen

Name Identifizierungsinformationen Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
1. AHMADI-MOQADDAM Esmail Geburtsort: Teheran (Iran)

Geburtsdatum: 1961

Ehemaliger Chefberater für Sicherheitsfragen des Leiters des Generalstabs der Streitkräfte. Ehemaliger Chef der iranischen Polizei (von 2005 bis Anfang 2015). Polizeikräfte unter seiner Führung führten brutale Angriffe auf friedliche Proteste und am 15. Juni 2009 einen gewaltsamen Angriff bei Nacht auf die Schlafsäle der Teheraner Universität durch. Derzeit Leiter des iranischen Hauptquartiers für die Unterstützung des jemenitischen Volkes. 12.4.2011
3. ARAGHI (ERAGHI) Abdollah Ehemaliger stellvertretender Leiter der Landstreitkräfte der Iranischen Revolutionsgarde. Hatte direkte und persönliche Verantwortung für die Niederschlagung der Proteste den ganzen Sommer 2009 über. 12.4.2011
9. NAQDI Mohammad-Reza Geburtsort: Nadschaf (Irak)

Geburtsdatum: etwa 1952

Stellvertretender Leiter der Iranischen Revolutionsgarde für kulturelle und soziale Angelegenheiten. Ehemaliger Kommandeur der Bassidsch. Als Kommandeur der Bassidsch-Streitkräfte der Iranischen Revolutionsgarde war Naqdi für Übergriffe der Bassidsch Ende 2009, einschließlich für die gewaltsame Reaktion auf die Proteste am Aschura-Tag, bei denen 15 Menschen starben und Hunderte von Protestteilnehmern verhaftet wurden, verantwortlich oder daran beteiligt. Vor seiner Ernennung zum Kommandeur der Bassidsch im Oktober 2009 war Naqdi Leiter der Geheimdienstabteilung der Bassidsch und verantwortlich für die Verhöre der Personen, die bei der Niederschlagung der Proteste nach den Wahlen verhaftet wurden. 12.4.2011
10. RADAN Ahmad-Reza Geburtsort: Isfahan (Iran)

Geburtsdatum: 1963

Ehemals zuständig für das Zentrum für strategische Studien der iranischen Strafverfolgungsbehörde, einer mit der iranischen Polizei verbundenen Einrichtung. Ehemaliger Leiter des Zentrums der Polizei für strategische Studien, ehemaliger stellvertretender Leiter der iranischen Polizei (bis Juni 2014). Als stellvertretender Leiter der iranischen Polizei seit 2008 war Radan dafür verantwortlich, dass Polizeikräfte Protestteilnehmer geschlagen, ermordet oder willkürlich festgenommen und inhaftiert haben. Derzeit Kommandeur des Korps der Iranischen Revolutionsgarde, verantwortlich für die Ausbildung irakischer "Anti-Terror"-Kräfte.

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