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Regelwerk, EU 2018, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2018/706 des Rates vom 14. Mai 2018 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

(ABl. Nr. LI 118 vom 14.05.2018 S. 3, ber. L 152 S. 60)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

gestützt auf den Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen 1, insbesondere auf Artikel 3 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP angenommen.

(2) Nachdem die Russische Föderation auf der Krim und in Sewastopol, die rechtswidrig annektiert wurden, russische Präsidentschaftswahlen durchgeführt hat, sollten nach Ansicht des Rates fünf Personen in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(3) Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP sollte entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Personen werden in die Liste im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 14. Mai 2018.

1) ABl. Nr. L 78 vom 17.03.2014 S. 16.

.

Anhang

Die folgenden Personen werden in die Liste der Personen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen:


ENDE

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