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Regelwerk, EU 2018, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/713 des Rates vom 14. Mai 2018 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

(ABl. Nr. L 119 vom 15.05.2018 S. 39)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates vom 31. Juli 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/137/GASP 1, insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 31. Juli 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1333 angenommen.

(2) Am 18. und 29. April 2018 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 1970 (2011) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, die Einträge von Schiffen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert.

(3) Anhang V des Beschlusses (GASP) 2015/1333 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang V des Beschlusses (GASP) 2015/1333 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 14. Mai 2018.

1) ABl. Nr. L 206 vom 01.08.2015 S. 34.

.

Anhang

In Anhang V Abschnitt B (Organisationen) des Beschlusses (GASP) 2015/1333 werden Eintrag 1 (zu dem Schiff Nadine) und Eintrag 2 (zu dem Schiff Lynn S) gestrichen.

ENDE

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