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Regelwerk, EU 2018, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2018/778 des Rates vom 28. Mai 2018 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

(ABl. Nr. L 131 vom 29.05.2018 S. 16, ber. L 167 S. 36)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 31. Mai 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/255/GASP 1 erlassen.

(2) Am 29. Mai 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/917 2 erlassen, mit dem die im Beschluss 2013/255/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2018 verlängert wurden.

(3) Auf der Grundlage einer Überprüfung der restriktiven Maßnahmen sollte deren Geltungsdauer bis zum 1. Juni 2019 verlängert werden.

(4) Die in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltenen Einträge zu bestimmten Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, sollten auf den neuesten Stand gebracht und geändert werden.

(5) Der Beschluss 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Artikel 34 des Beschlusses 2013/255/GASP erhält folgende Fassung:

" Artikel 34

Dieser Beschluss gilt bis zum 1. Juni 2019. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden."

Artikel 2

Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 28. Mai 2018.

1) Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. Nr. L 147 vom 01.06.2013 S. 14).

2) Beschluss (GASP) 2017/917 des Rates vom 29. Mai 2017 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. Nr. L 139 vom 30.05.2017 S. 62).

.

Anhang

Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird wie folgt geändert:

Zum Anhang =>PDF

ENDE

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