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Regelwerk, EU 2018, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2018/814 des Rates vom 1. Juni 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

(ABl. Nr. L 137 vom 04.06.2018 S. 1)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 1, insbesondere auf Artikel 47 Absatz 5,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 30. August 2017 hat der Rat die Verordnung (EU) 2017/1509 angenommen.

(2) Am 23. Mai 2018 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der mit der Resolution 1718 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, den Eintrag zu einer Einrichtung, die restriktiven Maßnahmen unterliegt, geändert.

(3) Anhang XIII der Verordnung (EU) 2017/1509 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang XIII der Verordnung (EU) 2017/1509 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 1. Juni 2018.

1) ABl. Nr. L 224 vom 31.08.2017 S. 1.

.

Anhang

In Anhang XIII der Verordnung (EU) 2017/1509 erhält Eintrag 74 unter " b) juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen" folgende Fassung:

"74. WEIHAI WORLD-SHIPPING FREIGHT 419-201, Tongyi Lu, Huancui Qu, Weihai, Shandong 264200, China 30.3.2018 Schiffsmanager und Bereederer des Schiffs XIN GUANG HAI, das am 27. Oktober 2017 in Taean (DVRK) Kohle geladen hat und am 14. November 2017 in Cam Pha (Vietnam) ankommen sollte; es ist jedoch nicht dort angekommen."


ENDE

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