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Regelwerk, EU 2018, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/872 des Rates vom 14. Juni 2018 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

(ABl. Nr. L 152 vom 15.06.2018 S. 22)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates vom 31. Juli 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/137/GASP 1, insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 31. Juli 2015 den Beschluss (GASP) 2015/1333 angenommen.

(2) Am 7. Juni 2018 hat der Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 1970 (2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, der Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, sechs Personen hinzugefügt.

(3) Die Anhänge I und III des Beschlusses (GASP) 2015/1333 sollten daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Anhänge I und III des Beschlusses (GASP) 2015/1333 werden nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 14. Juni 2018.

1) ABl. Nr. L 206 vom 01.08.2015 S. 34.

.

Anhang

I. Die folgenden Personen werden in die Liste im Anhang I des Beschlusses (GASP) 2015/1333 aufgenommen:

21. Name: 1: Ermias 2: Ghermay 3: k. A. 4: k. A.

Titel: k. A. Funktion: Anführer eines transnationalen Menschenhändlernetzes Geburtsdatum: etwa (35 bis 45 Jahre alt) Geburtsort: (möglicherweise Asmara, Eritrea) gesicherter Aliasname: k. A. ungesicherter Aliasname: a) Ermies Ghermay b) Ermias Ghirmay Staatsangehörigkeit: eritreisch Reisepass-Nr.: k. A. nationale Kennziffer: k. A. Anschrift: (bekannte Anschrift: Tripolis, Tarig sure Nr. 51, wahrscheinlich 2015 nach Sabratha verzogen). benannt am: 7. Juni 2018 sonstige Angaben: Benennung gemäß den Nummern 15 und 17 der Resolution 1970 (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten)

Benennung gemäß Nummer 22 Buchstabe a der Resolution 1970 (2011), gemäß Nummer 4 Buchstabe a der Resolution 2174 (2014) sowie gemäß Nummer 11 Buchstabe a der Resolution 2213 (2015).

Weitere Angaben:

Zu Ermias Ghermay liegen umfassend dokumentierte Angaben aus verlässlichen Quellen, darunter strafrechtliche Ermittlungsverfahren, vor, die ihn als einen der bedeutendsten subsaharischen Akteure auf dem Gebiet der illegalen Schleusung von Migranten in Libyen bezeichnen. Er ist Anführer eines transnationalen Netzes, das für Menschenhandel und die Schleusung von Zehntausenden von Migranten hauptsächlich vom Horn von Afrika an die libysche Küste und weiter in Zielländer in Europa und in die Vereinigten Staaten verantwortlich ist. Er verfügt über bewaffnete Kräfte, über Lagerhallen sowie über Auffanglager, in denen Berichten zufolge schwere Menschenrechtsverletzungen an Migranten verübt werden. Er arbeitet eng mit libyschen Schleusernetzen wie dem von Abu-Qarin zusammen; er gilt als die "Versorgungskette im Osten" dieser Netze. Sein Netz reicht vom Sudan bis zur libyschen Küste und bis nach Europa (Italien, Frankreich, Deutschland, Niederlande, Schweden und Vereinigtes Königreich) sowie in die Vereinigten Staaten. Ghermay kontrolliert private Auffanglager längs der nordwestlichen Küste Libyens, in denen Migranten festgehalten werden und in denen es zu schweren Misshandlungen von Migranten kam. Aus diesen Lagern werden die Migranten nach Sabratha oder Zawiya gebracht. In den letzten Jahren hat Ghermay zahllose gefährliche Reisen auf dem Seeweg organisiert, bei denen Migranten (einschließlich zahlreicher Minderjähriger) Todesgefahr ausgesetzt waren. Das Gericht von Palermo (Italien) hat 2015 im Zusammenhang mit der Schleusung Tausender Migranten unter unmenschlichen Umständen und auch wegen des Schiffbruchs vom 13. Oktober 2013 vor Lampedusa, Haftbefehl gegen Ermias Ghermay erlassen.

22. Name: 1: Fitiwi 2: Abdelrazak 3: k. A. 4: k. A.

Titel:k. A. Funktion: Anführer eines transnationalen Menschenhändlernetzes Geburtsdatum:etwa (30 bis 35 Jahre alt) Geburtsort: Massaua, Eritrea gesicherter Aliasname: k.A., ungesicherter Aliasname: Fitwi Esmail Abdelrazak Staatsangehörigkeit: eritreisch Reisepass-Nr.: k. A. nationale Kennziffer: k. A. Anschrift: k. A. benannt am: 7. Juni 2018 sonstige Angaben: Benennung gemäß den Nummern 15 und 17 der Resolution 1970 (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten)

Benennung gemäß Nummer 22 Buchstabe a der Resolution 1970 (2011), gemäß Nummer 4 Buchstabe a der Resolution 2174 (2014) sowie gemäß Nummer 11 Buchstabe a der Resolution 2213 (2015).

Weitere Angaben:

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