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Regelwerk, EU 2018, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/1086 des Rates vom 30. Juli 2018 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

(ABl. Nr. L 194 vom 31.07.2018 S. 150)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates vom 31. Juli 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/137/GASP 1, insbesondere auf Artikel 12 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 31. Juli 2015 den Beschluss (GASP) 2015/1333 angenommen.

(2) Gemäß Artikel 17 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1333 hat der Rat die in den Anhängen II und IV des Beschlusses enthaltene Liste der benannten Personen und Organisationen überprüft.

(3) Der Rat kam zu dem Schluss, dass eine Person nicht länger in der in den Anhängen II und IV des Beschlusses (GASP) 2015/1333 enthaltenen Liste der Personen und Organisationen aufgeführt werden sollte.

(4) Der Beschluss (GASP) 2015/1333 sollte entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Anhänge II und IV des Beschlusses (GASP) 2015/1333 werden gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 30. Juli 2018.

1) ABl. Nr. L 206 vom 01.08.2015 S. 34.

.

Anhang

1. Im Beschluss (GASP) 2015/1333 wird in Abschnitt A (Personen) des Anhangs II ("Liste der Personen und Organisationen nach Artikel 8 Absatz 2") der Eintrag Nr. 3 (betreffend ASHKAL, Omar) gestrichen, und die verbleibenden Einträge werden entsprechend neu nummeriert.

2. Im Beschluss (GASP) 2015/1333 wird in Abschnitt A (Personen) des Anhangs IV ("Liste der Personen und Organisationen nach Artikel 9 Absatz 2") der Eintrag Nr. 3 (betreffend ASHKAL, Omar) gestrichen, und die verbleibenden Einträge werden entsprechend neu nummeriert.


ENDE

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