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Regelwerk, EU 2018, Verwaltung - EU Bund

Verordnung (EU) 2018/2056 des Rates vom 6. Dezember 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union

(ABl. Nr. L 329 vom 27.12.2018 S. 1)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 352,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Zustimmung des Europäischen Parlaments,

gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates 1 hat die elektronische Ausgabe des Amtsblatts eine fortgeschrittene elektronische Signatur zu tragen, die gemäß der Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 auf einem qualifizierten Zertifikat beruht und von einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellt wurde.

(2) Die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 legt einen Rechtsrahmen für elektronische Signaturen, elektronische Siegel, elektronische Zeitstempel, elektronische Dokumente, Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben und Zertifizierungsdienste für die Website-Authentifizierung fest.

(3) Die Authentifizierung durch elektronisches Siegel bietet ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie die Authentifizierung durch elektronische Signatur. Die Verwendung des elektronischen Siegels zur Authentifizierung des Amtsblatts würde das Verfahren zur Veröffentlichung des Amtsblatts auf der Website EUR-Lex beschleunigen.

(4) Die Verordnung (EU) Nr. 216/2013 sollte daher geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 erhält folgende Fassung:

"(1) Die elektronische Ausgabe des Amtsblatts trägt eine qualifizierte elektronische Signatur entsprechend der Definition in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates * oder ein qualifiziertes elektronisches Siegel entsprechend der Definition in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014. Die qualifizierten Zertifikate für elektronische Signaturen oder elektronische Siegel und die Erneuerungen derselben werden auf der EUR-Lex-Website veröffentlicht, damit die Nutzer die qualifizierte elektronische Signatur oder das qualifizierte elektronische Siegel und die Echtheit der elektronischen Ausgabe des Amtsblatts verifizieren können.

____
*) Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.08.2014 S. 73).

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 2018.

1) Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union (ABl. L 69 vom 13.03.2013 S. 1).

2) Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (ABl. L 13 vom 19.01.2000 S. 12).

3) Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.08.2014 S. 73).

ENDE

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