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Regelwerk, EU 2019, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Verordnung (EU) 2019/985 des Rates vom 17. Juni 2019 zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1001 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Republik Malediven

(ABl. L 160 vom 18.06.2019 S. 1)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2019/993 des Rates vom 17. Juni 2019 zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2018/1006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Republik Malediven 1,

auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 16. Juli 2018 den Beschluss (GASP) 2018/1006 2 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Republik Malediven angenommen. Dieser Beschluss sah unter anderem Reisebeschränkungen und das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen, Organisationen und Einrichtungen vor, die für die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit oder die Behinderung einer inklusiven politischen Lösung in der Republik Malediven verantwortlich sind, sowie von Personen und Organisationen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße in der Republik Malediven verantwortlich sind.

(2) Mit der Verordnung (EU) 2018/1001 des Rates 3 werden die im Beschluss (GASP) 2018/1006 vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt.

(3) Am 17. Juni 2019 nahm der Rat den Beschluss (GASP) 2019/993 zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2018/1006 an.

(4) Diese Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags, und daher sind für ihre Umsetzung, insbesondere zur Gewährleistung ihrer einheitlichen Anwendung in allen Mitgliedstaaten, Rechtsvorschriften auf Ebene der Union erforderlich.

(5) Die Verordnung (EU) 2018/1001 sollte daher aufgehoben werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Verordnung (EU) 2018/1001 wird aufgehoben.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 17. Juni 2019.

1) Siehe Seite 25 dieses Amtsblatts.

2) Beschluss (GASP) 2018/1006 des Rates vom 16. Juli 2018 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Republik Malediven (ABl. L 180 vom 17.07.2018 S. 24).

3) Verordnung (EU) 2018/1001 des Rates vom 16. Juli 2018 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Republik Malediven (ABl. L 180 vom 17.07.2018 S. 1).

ENDE

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(Stand: 26.07.2019)

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