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Regelwerk, EU 2019, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2019/1894 des Rates vom 11. November 2019 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer

(ABl. L 291 vom 12.11.2019 S. 47 A;
Beschl. (GASP) 2020/275 - ABl. LI 56 vom 27.02.2020 S. 5 A;
Beschl. (GASP) 2020/1657 - ABl. LI 372 vom 09.11.2020 S. 16 A;
Beschl. (GASP) 2021/1966 - ABl. L 400 vom 12.11.2021 S. 157 A;
Beschl. (GASP) 2022/2186 - ABl. L 288 vom 09.11.2022 S. 81;
Beschl. (GASP) 2023/2488 - ABl. L 2023/2488 vom 10.11.2023)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 18. Juni 2019 auf frühere Schlussfolgerungen des Rates und des Europäischen Rates, einschließlich der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22. März 2018, in denen das anhaltende rechtswidrige Vorgehen der Türkei im östlichen Mittelmeer und in der Ägäis scharf verurteilt wurde, verwiesen und diese bekräftigt. Der Rat hat seine große Besorgnis über die rechtswidrigen Bohrungen der Türkei im östlichen Mittelmeer bekundet und bedauert, dass die Türkei noch nicht auf die wiederholten Aufforderungen der Union zur Einstellung dieser Tätigkeiten reagiert hat. Zudem hat der Rat die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) aufgefordert, unverzüglich Optionen für geeignete Maßnahmen zu unterbreiten.

(2) Am 20. Juni 2019 hat der Europäische Rat auf frühere Schlussfolgerungen des Rates und des Europäischen Rates, in denen das anhaltende rechtswidrige Vorgehen der Türkei im östlichen Mittelmeer und in der Ägäis scharf verurteilt wurde, verwiesen und diese bekräftigt. Darüber hinaus hat er die an die Kommission und den EAD gerichtete Aufforderung gebilligt, unverzüglich Optionen für geeignete Maßnahmen, einschließlich gezielter Maßnahmen, vorzulegen.

(3) In seinen Schlussfolgerungen vom 15. Juli 2019 hat der Rat bedauert, dass die Türkei trotz der wiederholten Aufforderungen der Union, ihre rechtswidrigen Tätigkeiten im östlichen Mittelmeer einzustellen, ihre Bohrungen westlich von Zypern fortgesetzt und nordöstlich von Zypern weitere Bohrungen in zyprischen Hoheitsgewässern eingeleitet hat. Er hat abermals auf die schwerwiegenden unmittelbaren negativen Auswirkungen hingewiesen, die ein solches rechtswidriges Vorgehen auf das gesamte Spektrum der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei hat, und erneut an die Türkei appelliert, von einem solchen Vorgehen abzusehen, im Geiste der guten Nachbarschaft zu handeln und die Hoheitsgewalt und Hoheitsrechte Zyperns im Einklang mit dem Völkerrecht zu achten. Der Rat hat die Einladung der zyprischen Regierung zu Verhandlungen mit der Türkei begrüßt und darauf hingewiesen, dass die Abgrenzung der ausschließlichen Wirtschaftszonen und des Festlandsockels - unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts und im Einklang mit dem Grundsatz der gutnachbarlichen Beziehungen - im Wege des Dialogs und der Verhandlungen in gutem Glauben angegangen werden sollte.

(4) Zudem hat der Rat angesichts der fortgesetzten und neuen rechtswidrigen Bohrtätigkeiten der Türkei beschlossen, die Verhandlungen über das umfassende Luftverkehrsabkommen auszusetzen, und ist übereingekommen, vorerst keine Tagung des Assoziationsrates und keine weiteren Treffen im Rahmen des hochrangigen Dialogs zwischen der EU und der Türkei abzuhalten. Der Rat hat ferner den Vorschlag der Kommission gebilligt, die Heranführungshilfe für die Türkei für 2020 zu kürzen, und die Europäische Investitionsbank ersucht, ihre Darlehenstätigkeit in der Türkei zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf staatlich besicherte Darlehen.

(5) Zudem hat der Rat in jenen Schlussfolgerungen hervorgehoben, dass er mit der Angelegenheit befasst bleiben wird, und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hohe Vertreterin") und die Kommission ersucht, weiter an Optionen für gezielte Maßnahmen in Anbetracht der fortgesetzten Bohrungen der Türkei im östlichen Mittelmeer zu arbeiten.

(6) Angesichts der anhaltenden rechtswidrigen Bohrungen der Türkei im östlichen Mittelmeer hat der Rat am 14. Oktober 2019 seine uneingeschränkte Solidarität mit Zypern in Bezug auf die Achtung von dessen Hoheitsgewalt und Hoheitsrechten im Einklang mit dem Völkerrecht bekräftigt. Er hat auf seine Schlussfolgerungen vom 15. Juli 2019 verwiesen, insbesondere darauf, dass die Abgrenzung der ausschließlichen Wirtschaftszonen und des Festlandsockels - unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts und im Einklang mit dem Grundsatz der gutnachbarlichen Beziehungen - im Wege des Dialogs und der Verhandlungen in gutem Glauben angegangen werden sollte.

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