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Beschluss (GASP) 2025/2395 des Rates vom 24. November 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1894 über restriktive Maßnahmen angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer
(ABl. L 2025/2395 vom 25.11.2025)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 11. November 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/1894 1 angenommen.
(2) Der Rat hat die im Beschluss (GASP) 2019/1894 festgelegten restriktiven Maßnahmen überprüft. Auf der Grundlage dieser Überprüfung sollten diese Maßnahmen bis zum 30. November 2026 verlängert werden, wobei die Liste leer gelassen wird.
(3) Der Beschluss (GASP) 2019/1894 sollte entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Beschluss (GASP) 2019/1894 wird wie folgt geändert:
( 1) In Artikel 8 wird das Datum "30. November 2025" durch das Datum "30. November 2026" ersetzt.
( 2) Der Anhang erhält die Fassung des Anhangs dieses Beschlusses.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 24. November 2025.
| Anhang |
"Anhang
Liste der in den Artikeln 1 und 2 genannten Natürlichen und Juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen"
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ENDE |
(Stand: 27.11.2025)
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