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Regelwerk, EU 2020, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2020/730 des Rates vom 2. Juni 2020 zur Dnurchführung der Verordung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

(ABl. LI 172 vom 03.06.2020 S. 1, ber. L 177 S. 58)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 1, insbesondere auf Artikel 47 Absatz 5,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 30. August 2017 hat der Rat die Verordnung (EU) 2017/1509 angenommen.

(2) Am 11. Mai 2020 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (im Folgenden "VN-Sicherheitsrat"), der mit der Resolution 1718 (2006) des VN-Sicherheitsrates eingesetzt wurde, die Angaben zu einer Einrichtung, die restriktiven Maßnahmen unterliegt, aktualisiert.

(3) Anhang XIII der Verordnung (EU) 2017/1509 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang XIII der Verordnung (EU) 2017/1509 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 2. Juni 2020.

1) ABl. L 224 vom 31.08.2017 S. 1.

.

Anhang

In Anhang XIII Teil b ("Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen") der Verordnung (EU) 2017/1509 erhält Eintrag 75 folgende Fassung:

"75. YUK TUNG ENERGY PTE LTD 80 Raffles Place, #17-22 UOB Plaza, Singapore, 048624, Singapur 30.3.2018 Schiffsmanager und Bereederer des Schiffs YUK TUNG, das direkte Umladungen von raffinierten Erdölerzeugnissen von Schiff zu Schiff durchgeführt hat."


ENDE

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