Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2020, Natur-/Tierschutz - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1257 der Kommission vom 7. September 2020 zur Änderung des Anhangs des Durchführungsbeschlusses 2014/709/EU mit tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in bestimmten Mitgliedstaaten

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 6199)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 293 vom 08.09.2020 S. 7)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 89/662/EWG des Rates vom 11. Dezember 1989 zur Regelung der veterinärrechtlichen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel im Hinblick auf den gemeinsamen Binnenmarkt 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 4,

gestützt auf die Richtlinie 90/425/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Regelung der veterinärrechtlichen Kontrollen im Handel mit lebenden Tieren und Erzeugnissen innerhalb der Union im Hinblick auf den Binnenmarkt 2, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 4,

gestützt auf die Richtlinie 2002/99/EG des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung von tierseuchenrechtlichen Vorschriften für das Herstellen, die Verarbeitung, den Vertrieb und die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs 3, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit dem Durchführungsbeschluss 2014/709/EU der Kommission 4 werden tierseuchenrechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in bestimmten Mitgliedstaaten festgelegt, in denen Fälle dieser Seuche bei Haus- oder Wildschweinen bestätigt wurden (im Folgenden "betroffene Mitgliedstaaten"). Im Anhang des genannten Durchführungsbeschlusses sind in den Teilen I bis IV bestimmte Gebiete der betroffenen Mitgliedstaaten abgegrenzt und nach ihrem Risikoniveau entsprechend der Lage in Bezug auf die genannte Seuche eingestuft. Der Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/709/EU ist unter Berücksichtigung der geänderten Lage in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest in der Union, die sich in diesem Anhang widerspiegeln muss, mehrmals geändert worden. Nachdem sich die Seuchenlage in Polen und der Slowakei geändert hatte, wurde der Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/709/EU zuletzt durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1233 der Kommission 5 geändert.

(2) Seit dem Erlass des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1233 sind neue Fälle der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen in Polen aufgetreten.

(3) Im August und im September 2020 kam es zu zwei Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen in den Powiaten Jarosławski und Ostródzki in Polen; diese Gebiete sind derzeit in Teil II des Anhangs des Durchführungsbeschlusses 2014/709/EU aufgeführt. Durch diese Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen erhöht sich das Risiko, was sich in dem genannten Anhang widerspiegeln sollte. Dementsprechend sollten diese Gebiete in Polen, die in Teil II des genannten Anhangs aufgeführt und von den jüngsten Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest betroffen sind, statt in Teil II nun in Teil III des genannten Anhangs aufgeführt werden.

(4) Im August 2020 wurden auch drei Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen in den Powiaten Lubaczowski und Krośnieński in Polen in Gebieten festgestellt, die in Teil III des genannten Anhangs aufgeführt sind und die sich in unmittelbarer Nähe zu derzeit in Teil II des genannten Anhangs aufgeführten Gebieten befinden. Durch diese Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen erhöht sich das Risiko, was sich in dem genannten Anhang widerspiegeln sollte. Dementsprechend sollten diese in Teil II des genannten Anhangs aufgeführten Gebiete in Polen, die sich in unmittelbarer Nähe der in Teil III aufgeführten Gebiete befinden, die von diesen jüngsten Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest betroffen sind, statt in Teil II nun in Teil III des genannten Anhangs aufgeführt werden.

(5) Darüber hinaus wurde im September 2020 ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen im Powiat Jarosławski in Polen festgestellt; dieses Gebiet ist derzeit in Teil I des Anhangs des Durchführungsbeschlusses 2014/709/EU aufgeführt. Durch diesen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen erhöht sich das Risiko, was sich in dem genannten Anhang widerspiegeln sollte. Dementsprechend sollte dieses Gebiet in Polen, das in Teil I

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 06.04.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion