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Regelwerk, EU 2020, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2020/2021 des Rates vom 10. Dezember 2020 zur Durchführung von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen

(ABl. L 419 vom 11.12.2020 S. 5)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates vom 18. Juli 2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen 1, insbesondere auf Artikel 9,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 18. Juli 2005 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 angenommen.

(2) Infolge einer Überprüfung der eigenständigen Sanktionen nach Artikel 2b der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 sollten die Begründungen für bestimmte in Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 aufgeführte Personen geändert werden und sollte eine Person von der Liste in jenem Anhang gestrichen werden.

(3) Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 wird durch den Text im Anhang der vorliegenden Verordnung ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 10. Dezember 2020.

1) ABl. L 193 vom 23.07.2005 S. 1.

.

- Anhang

" Anhang Ia
Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 2b

A. Personen

Name(n) Angaben zur Identität Gründe für die Aufnahme in die Liste Datum der Aufnahme in die Liste
1 Ilunga KAMPETE alias Gaston Hughes Ilunga Kampete; Hugues Raston Ilunga Kampete.

Geburtsdatum: 24.11.1964

Geburtsort: Lubumbashi, Demokratische Republik Kongo

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

Militärische ID-Nummer: 1-64-86-22311-29

Anschrift: 69, avenue Nyangwile, Kinsuka Mimosas, Kinshasa/Ngaliema, Demokratische Republik Kongo

Geschlecht: männlich

Als Befehlshaber der Republikanischen Garde (GR) bis April 2020 war Ilunga Kampete verantwortlich für die vor Ort eingesetzten Einheiten der GR, die an der unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt und gewaltsamen Repressionen im September 2016 in Kinshasa beteiligt waren.

Er war auch für die Unterdrückung und Menschenrechtsverletzungen durch die Agenten der GR verantwortlich, wie etwa die gewaltsame Unterdrückung einer Kundgebung der Opposition in Lubumbashi im Dezember 2018.

Seit Juli 2020 ist er als Generalleutnant der kongolesischen Streitkräfte (FARDC) und Befehlshaber des Militärstützpunkts Kitona in der Provinz Kongo Central weiterhin hochrangiger Soldat. Aufgrund seiner Funktion trägt er Verantwortung für die jüngsten Menschenrechtsverletzungen der FARDC.

Ilunga Kampete war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

12.12.2016
2 Gabriel AMISI KUMBA alias Gabriel Amisi Nkumba; "Tango Fort"; "Tango Four"

Geburtsdatum: 28.5.1964

Geburtsort: Malela, Demokratische Republik Kongo

Militärische ID-Nummer: 1-64-87-77512-30

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

Anschrift: 22, avenue Mbenseke, Ma Campagne, Kinshasa/Ngaliema, Demokratische Republik Kongo

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Befehlshaber der 1. Verteidigungszone der kongolesischen Streitkräfte (FARDC), dessen Truppen an der unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt und gewaltsamen Repressionen im September 2016 in Kinshasa beteiligt waren.

In seiner Funktion als stellvertretender Stabschef der FARDC, bei denen er von Juli 2018 bis Juli 2020 für Operationen und nachrichtendienstliche Erkenntnisse zuständig war, und aufgrund seiner Führungsaufgaben als Generalinspekteur der FARDC seit Juli 2020 trägt er die Verantwortung für die jüngsten Menschenrechtsverletzungen der FARDC.

Gabriel Amisi Kumba war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße in der Demokratischen Republik Kongo darstellen.

12.12.2016
3 Ferdinand ILUNGa LUYOYO Geburtsdatum: 8.3.1973

Geburtsort: Lubumbashi, Demokratische Republik Kongo

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

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