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Regelwerk, EU 2021, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2021/353 des Rates vom 25. Februar 2021 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus

(ABl. L 68 vom 26.02.2021 S. 189)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 15. Oktober 2012 hat der Rat den Beschluss 2012/642/GASP 1 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus erlassen.

(2) Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2012/642/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 28. Februar 2022 verlängert werden.

(3) Der Titel des Beschlusses 2012/642/GASP und die Begründungen für neun natürliche Personen und drei juristische Personen, die in der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, des Anhangs jenes Beschlusses aufgeführt sind, sollten geändert werden. Für alle in jenem Anhang aufgeführten natürlichen Personen sollte das Datum der Aufnahme in die Liste hinzugefügt werden.

(4) Der Beschluss 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss 2012/642/GASP wird wie folgt geändert:

1.Der Titel erhält folgende Fassung:

" Beschluss 2012/642/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus".

2. Artikel 8 erhält folgende Fassung:

"Artikel 8

(1) Dieser Beschluss gilt bis zum 28. Februar 2022.

(2) Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft und gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden."

3.Der Anhang wird durch den Anhang dieses Beschlusses ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 25. Februar 2021.

1) Beschluss 2012/642/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (ABl. L 285 vom 17.10.2012 S. 1).

.

Anhang

"Anhang

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ENDE

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