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Regelwerk, EU 2021, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Verordnung (EU) 2021/445 des Rates vom 12. März 2021 zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 270/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten

(ABl. L 87 vom 15.03.2021 S. 17aufgehoben)



aufgehoben

Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2021/449 des Rates vom 12. März 2021 zur Aufhebung des Beschlusses 2011/172/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten 1,

auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 21. März 2011 hat der Rat den Beschluss 2011/172/GASP 2 angenommen.

(2) Mit der Verordnung (EU) Nr. 270/2011 des Rates 3 wird der Beschluss 2011/172/GASP umgesetzt.

(3) Am 12. März 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/449 zur Aufhebung des Beschlusses 2011/172/GASP angenommen.

(4) Die Verordnung (EU) Nr. 270/2011 sollte daher aufgehoben werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Verordnung (EU) Nr. 270/2011 wird aufgehoben.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung imAmtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 12. März 2021.

1) Siehe Seite 46 dieses Amtsblatts.

2) Beschluss 2011/172/GASP des Rates vom 21. März 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten (ABl. L 76 vom 22.03.2011 S. 63).

3) Verordnung (EU) Nr. 270/2011 des Rates vom 21. März 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (ABl. L 76 vom 22.03.2011 S. 4).


ENDE

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