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Regelwerk, EU 2021, Wirtschaft - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2021/466 der Kommission vom 17. November 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung der Anzahl und der Titel der Variablen für den Bereich Einkommen und Lebensbedingungen hinsichtlich "Gesundheit" und "Lebensqualität"

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 96 vom 19.03.2021 S. 1)



s.a.: Liste zur Ergänzung/Festlegung ... der VO (EU) 2019/1700

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Zur Deckung des bei den relevanten Einzelthemen ermittelten Bedarfs sollte die Kommission die Anzahl und die Titel der Variablen für den Datensatz im Bereich Lebensbedingungen (EU-SILC) festlegen.

(2) Die Erhebung zur Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen ("EU-SILC-Erhebung") ist ein wichtiges Instrument für die Bereitstellung von Informationen, die im Rahmen des Europäischen Semesters und der europäischen Säule sozialer Rechte benötigt werden, insbesondere in Bezug auf Einkommensverteilung, Armut und soziale Ausgrenzung. Sie liefert außerdem Informationen zur medizinischen Versorgung, zu Gesundheitsfaktoren, zum Gesundheitszustand und zu Behinderung aus dem dreijährlichen Modul "Gesundheit" sowie Daten über Wohlbefinden und soziale und kulturelle Teilhabe aus dem sechsjährlichen Modul "Lebensqualität".

(3) Die Anzahl der zu erhebenden Variablen übersteigt die bereits am 3. November 2019, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2019/1700, erhobene Anzahl von Variablen für den Bereich Lebensbedingungen nicht um mehr als 5 %

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Anzahl und die Titel der Variablen für das dreijährliche Modul "Gesundheit" und das sechsjährliche Modul "Lebensqualität" im Bereich Lebensbedingungen sind im Anhang aufgeführt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung imAmtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. November 2020

1) ABl. L 261I vom 14.10.2019 S. 1.

.

Anzahl und Titel der Variablen für das dreijährliche Modul "Gesundheit" und das sechsjährliche Modul "Lebensqualität" im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen Anhang


Modul Einzelthema Kennung der Variable Bezeichnung der Variable
Gesundheit Medizinische Versorgung
(6 erhobene Variablen)
HS200 Finanzielle Belastung durch medizinische Versorgung (ohne Arzneimittel)
HS210 Finanzielle Belastung durch zahnärztliche Versorgung
HS220 Finanzielle Belastung durch Arzneimittel
PH090 Anzahl der Besuche bei einem Allgemeinmediziner oder Hausarzt in den letzten 12 Monaten
PH080 Anzahl der Besuche bei einem Zahnarzt, Kieferorthopäden oder einem anderen Zahnpflegeexperten in den letzten 12 Monaten
PH100 Anzahl der Besuche bei einem Facharzt (ohne Zahnärzte, Kieferorthopäden oder andere Zahnpflegeexperten) in den letzten 12 Monaten
Gesundheitsfaktoren
(8 erhobene Variablen)
PH110A BMI 1 Gewicht
PH110B BMI 2 Größe
PH122 Art der körperlichen Aktivität bei der Arbeit
PH132 Häufigkeit der körperlichen Aktivität (ohne Arbeit)
PH142 Häufigkeit des Verzehrs von Obst (ohne Säfte gleich welcher Art)
PH152 Häufigkeit des Verzehrs von Gemüse oder Salat (ohne Säfte gleich welcher Art)
PH171

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