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Regelwerk, EU 2021, Wirtschaft/Versicherung - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2021/526 der Kommission vom 23. Oktober 2020 zur Berichtigung der tschechischen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 106 vom 26.03.2021 S. 29)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) 1, insbesondere auf Artikel 111 Absatz 1 Buchstabe c, Artikel 234, Artikel 241 Buchstaben a und c, Artikel 245 Absatz 4, Artikel 248 Absatz 7 und Artikel 260 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die tschechische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission 2 enthält Fehler in Artikel 182 Absatz 1, in Artikel 190 Absätze 1 und 2, in Artikel 331 Absatz 1 Buchstabe a, in Artikel 332 Absatz 1 einleitender Satz und Buchstabe a, in Artikel 333 Absatz 1 einleitender Satz und Buchstabe a, in Artikel 335 Absatz 1 Buchstaben a, b und d, in Artikel 343 Absatz 5 Buchstabe a Ziffer iv, in Artikel 346 Absatz 1 Buchstabe a, in Artikel 350 Absatz 1 Buchstabe a, in Artikel 351 Absatz 1, in Artikel 351 Absatz 2 Buchstabe c, in Artikel 352 Absatz 2, in Artikel 355 Absatz 4 Buchstabe b, in Artikel 377 Absatz 1 und in Artikel 380 Buchstabe b Ziffer i, die die Aussage des Textes verändern.

(2) Die tschechische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung imAmtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 23. Oktober 2020

1) ABl. L 335 vom 17.12.2009 S. 1.

2) Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (ABl. L 12 vom 17.01.2015 S. 1).

ENDE

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