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Regelwerk, EU 2021, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2021/595 des Rates vom 12. April 2021 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran

(ABl. L 125 vom 13.04.2021 S. 58)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 12. April 2011 hat der Rat den Beschluss 2011/235/GASP 1 angenommen.

(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/235/GASP ist der Rat der Auffassung, dass die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2022 verlängert werden sollten.

(3) Eine im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP aufgeführte Person ist verstorben, und der entsprechende Eintrag sollte aus dem Anhang gestrichen werden. Der Rat ist außerdem zu dem Schluss gelangt, dass die Einträge zu 34 Personen und einer Organisation im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP aktualisiert werden sollten.

(4) Der Beschluss 2011/235/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss 2011/235/GASP wird wie folgt geändert:

1. Artikel 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

"(2) Dieser Beschluss gilt bis zum 13. April 2022. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden."

2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 12. April 2021.

1) Beschluss 2011/235/GASP des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran (ABl. L 100 vom 14.04.2011 S. 51).

.

Anhang

Der Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP ("Liste der Personen und Körperschaften nach den Artikeln 1 und 2") wird wie folgt geändert:

1. Eintrag 16 betreffend HADDAD Hassan (alias Hassan ZAREH DEHNAVI) in der Liste mit dem Titel "Personen" wird gestrichen.

2. Die Einträge zu den folgenden 34 Personen und der folgenden Organisation erhalten folgende Fassung:

Personen

Name Identifizierungsinformationen Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"1. AHMADI-MOQADDAM Esmail Geburtsort: Teheran (Iran)
Geburtsdatum: 1961
Geschlecht: männlich
Ehemaliger Chefberater für Sicherheitsfragen des Leiters des Generalstabs der Streitkräfte. Chef der iranischen Polizei von 2005 bis Anfang 2015. Ebenfalls Leiter der iranischen Cyber-Polizei (in der Liste geführt) von Januar 2011 bis Anfang 2015. Polizeikräfte unter seiner Führung führten brutale Angriffe auf friedliche Proteste und am 15. Juni 2009 einen gewaltsamen Angriff bei Nacht auf die Studentenwohnheime der Teheraner Universität durch. Ehemaliger Leiter des iranischen Hauptquartiers für die Unterstützung des jemenitischen Volkes. 12.4.2011
4. FAZLI Ali Geschlecht: männlich
Titel: Brigadegeneral
Ehemaliger Leiter der Imam-Hossein-Kadettenakademie (2018 bis Juni 2020). Ehemaliger stellvertretender Kommandeur der Basij (2009-2018), Leiter des Seyyed-al-Shohada-Korps des IRGC, Provinz Teheran (bis Februar 2010). Das Seyyed-al-Shohada-Korps ist für die Sicherheit in der Provinz Teheran zuständig und spielte 2009 eine Schlüsselrolle bei der brutalen Repression gegen Protestteilnehmer. 12.4.2011
8. MOTLAGH Bahram Hosseini Geschlecht: männlich Mitglied des Lehrpersonals der Imam-Hossein-Universität (Revolutionsgarde). Ehemaliger Leiter der militärischen Führungs- und Generalstabsakademie (DAFOOS). Ehemaliger Leiter des Seyyed-al-Shohada-Korps des IRGC, Provinz Teheran. Das Seyyed-al-Shohada-Korps spielte eine Schlüsselrolle in der Organisation der Niederschlagung der Proteste von 2009. 12.4.2011
11. RAJABZADEH Azizollah Geschlecht: männlich

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