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Regelwerk, EU 2021, Tierschutz /Lebensmittel - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/653 der Kommission vom 20. April 2021 zur Änderung des Beschlusses 2011/163/EU zur Genehmigung der von Drittländern gemäß Artikel 29 der Richtlinie 96/23/EG des Rates vorgelegten Pläne

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 2587)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 138 vom 22.04.2021 S. 1)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 96/23/EG des Rates vom 29. April 1996 über Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinien 85/358/EWG und 86/469/EWG und der Entscheidungen 89/187/EWG und 91/664/EWG 1, insbesondere auf Artikel 29 Absatz 1 Unterabsatz 4 und Artikel 29 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Richtlinie 96/23/EG müssen Drittländer, aus denen die Mitgliedstaaten unter diese Richtlinie fallende Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs einführen dürfen, Rückstandsüberwachungspläne vorlegen, die die erforderlichen Garantien enthalten (im Folgenden die "Pläne"). Die Pläne sollten zumindest die Gruppen von Rückständen und Stoffen abdecken, die in Anhang I der genannten Richtlinie aufgeführt sind.

(2) Mit dem Beschluss 2011/163/EU der Kommission 2 wurden die Pläne genehmigt, die bestimmte Drittländer für die im Anhang des genannten Beschlusses aufgeführten Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs vorgelegt hatten (im Folgenden die "Liste").

(3) Albanien hat der Kommission einen Plan für Aquakultur vorgelegt. Der Plan bietet ausreichende Garantien und sollte genehmigt werden. Da dieser Plan Krebstiere nicht abdeckt, sollte der Liste eine Spezifikation hinzugefügt werden, die Krebstiere von der Genehmigung für Aquakultur ausschließt.

(4) Bosnien und Herzegowina hat der Kommission einen Plan für Aquakultur vorgelegt, der Krebstiere nicht abdeckt. Daher sollte der Liste eine Spezifikation hinzugefügt werden, die Krebstiere von der Genehmigung für Aquakultur ausschließt.

(5) Die Falklandinseln haben der Kommission einen Plan für Aquakultur vorgelegt, der Krebstiere nicht abdeckt, und einen Plan für kleine Wiederkäuer, der nur Schafe abdeckt. Daher sollte der Liste eine Spezifikation hinzugefügt werden, die Krebstiere von der Genehmigung für Aquakultur ausschließt und die Genehmigung für kleine Wiederkäuer auf Schafe beschränkt.

(6) Die Färöer haben der Kommission einen Plan für Aquakultur vorgelegt, der Krebstiere nicht abdeckt. Daher sollte der Liste eine Spezifikation hinzugefügt werden, die Krebstiere von der Genehmigung für Aquakultur ausschließt.

(7) Guatemala hat der Kommission einen Plan für Aquakultur vorgelegt, der Fische nicht abdeckt. Daher sollte der Liste eine Spezifikation hinzugefügt werden, die Fische von der Genehmigung für Aquakultur ausschließt.

(8) Iran hat der Kommission einen Plan für Aquakultur vorgelegt, der Fische nicht abdeckt. Daher sollte der Liste eine Spezifikation hinzugefügt werden, die Fische von der Genehmigung für Aquakultur ausschließt.

(9) Kirgisistan ist derzeit in der Zulassungsliste für Honig eingetragen. Dieses Drittland hat der Kommission einen Plan für Honig vorgelegt, der keine ausreichenden Garantien bietet. Daher sollte der Eintrag für Kirgisistan für Honig aus der Liste gestrichen werden.

(10) Die Republik Moldau hat der Kommission einen Plan für Aquakultur, der Krebstiere nicht abdeckt, und einen Plan für Milch vorgelegt. Der Plan für Milch bietet ausreichende Garantien und sollte genehmigt werden. Daher sollte der Liste eine Spezifikation hinzugefügt werden, die Krebstiere von der Genehmigung für Aquakultur ausschließt, und es sollte der Liste ein Eintrag für die Republik Moldau für Milch hinzugefügt werden.

(11) Montenegro hat der Kommission einen Plan für Aquakultur vorgelegt, der Krebstiere nicht abdeckt, und einen Plan für kleine Wiederkäuer, der nur Schafe abdeckt. Daher sollte der Liste eine Spezifikation hinzugefügt werden, die Krebstiere von der Genehmigung für Aquakultur ausschließt und die Genehmigung für kleine Wiederkäuer auf Schafe beschränkt.

(12) Marokko hat der Kommission einen Plan für Aquakultur vorgelegt, der Krebstiere nicht abdeckt. Daher sollte der Liste eine Spezifikation hinzugefügt werden, die Krebstiere von der Genehmigung für Aquakultur ausschließt.

(13) Mosambik hat der Kommission einen Plan für Aquakultur vorgelegt, der Fische nicht abdeckt. Daher sollte der Liste eine Spezifikation hinzugefügt werden, die Fische von der Genehmigung für Aquakultur ausschließt.

(14) Namibia hat der Kommission einen Plan für frei lebendes Wild und für kleine Wiederkäuer vorgelegt, der nur Schafe abdeckt. Der Plan bietet ausreichende Garantien und sollte genehmigt werden. Für Namibia sollte ein Eintrag für frei lebendes Wild und für kleine Wiederkäuer in die Liste aufgenommen werden. Jedoch sollte eine Spezifikation in die Liste aufgenommen werden, die die Genehmigung für kleine Wiederkäuer auf Schafe beschränkt.

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(Stand: 26.04.2021)

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