Mitt. 2021/C 507/01
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1. Zweck der Leitlinien
2. Punkt 9.1 "Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung"
3. Punkt 9.2 "angaben zum Mitgliedstaat/zur zuständigen Behörde, der bzw. Die den Jahresbericht vorlegt"
4. Tabelle 1: Anzahl der Kontrollen für alle zuständigen Behörden - Kontrollbehörden - Kontrollstellen
1.1. Gemeldete Unternehmer, die am 31. Dezember des Berichtsjahres im Besitz eines Zertifikats waren1.2. Unternehmergruppen (UnG), die am 31. Dezember des Berichtsjahres im Besitz eines Zertifikats waren
5. Tabelle 2: Verstöße
2.1. Anzahl der festgestellten Verstöße2.2. Bei festgestellten erheblichen und kritischen Verstößen ergriffene Maßnahmen
6. Tabelle 3: Überwachung und Audits
3.1. Neue Kontrollstellen, denen die zuständige Behörde Kontrollaufgaben übertragen hat/Kontrollstellen, deren Aufgabenübertragung entzogen wurde3.2. Überwachung der Kontrollstellen durch die zuständige Behörde (nur, wenn die zuständige Behörde Kontrollaufgaben an Kontrollstellen überträgt)
3.3. Von der zuständigen Behörde bei den Kontrollbehörden durchgeführte Audittätigkeiten (nur, wenn die zuständige Behörde Kontrollaufgaben an Kontrollbehörden überträgt)
7. Tabelle 4 Einzelformular zur Überwachung der Kontrollstelle
(Stand: 12.06.2025)
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