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Regelwerk, EU 2021, Wirtschaft/Finanzwesen - EU Bund

Verordnung (EU) 2021/785 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Betrugsbekämpfungsprogramms der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 250/2014

(ABl. L 172 vom 17.05.2021 S. 110)



Hebt gem. Art. 17 die VO (EU) 250/2014 auf.

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 33 und 325,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Rechnungshofs 1,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sieht vor, dass die Union und die Mitgliedstaaten Betrügereien und sonstige gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete rechtswidrige Handlungen bekämpfen. Die Union sollte Tätigkeiten auf diesen Gebieten unterstützen.

(2) Die bisherige Unterstützung derartiger Tätigkeiten auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 804/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 (Programm "Hercule"), geändert und ausgeweitet durch den Beschluss Nr. 878/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 4 (Programm Hercule II), aufgehoben und ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 (Programm "Hercule III"), hat es ermöglicht, die von der Union und den Mitgliedstaaten ergriffenen Tätigkeiten zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zu verstärken.

(3) Die Unionsgesetzgebung mit Vorschriften für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements, den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen sowie für die Heranführungshilfe im Programmplanungszeitraum 2014-2020 und darüber hinaus sieht eine Pflicht für Mitgliedstaaten, Bewerberländer und mögliche Bewerber vor, Unregelmäßigkeiten und Betrug, die gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtet sind, zu melden. Das Berichterstattungssystem für Unregelmäßigkeiten (Irregularity Management System, IMS) ist ein sicheres Instrument für die elektronische Kommunikation, das Mitgliedstaaten sowie Bewerberländern und möglichen Bewerbern die Erfüllung der Pflicht, aufgedeckte Unregelmäßigkeiten zu melden, erleichtert und das auch den Umgang mit und die Analyse von Unregelmäßigkeiten unterstützt.

(4) Zwar ist die Bedeutung der Arbeit der Kommission zur Verhinderung von Betrug unbestreitbar, doch sollte ebenso anerkannt werden, dass unter anderem auch die Umsetzung des Informationssystems für die Betrugsbekämpfung (Anti-Fraud Information System, AFIS) sowie die Betrugsbekämpfungsstrategien auf nationaler Ebene eine wichtige Rolle spielen.

(5) Die Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates 6 und der Beschluss 2009/917/JI des Rates 7 sehen vor, dass die Union die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit zwischen Letzteren und der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung unterstützt.

(6) Diese Unterstützung wird für verschiedene operative Tätigkeiten geleistet. Diese schließen unter anderem das AFIS ein, eine IT-Plattform, die aus einer Reihe von Anwendungen besteht, die unter dem Dach eines von der Kommission verwalteten gemeinsamen Informationssystems betrieben werden. Im Rahmen der AFIS-Plattform wird auch das IMS betrieben. Das gemeinsame Informationssystem erfordert eine stabile und vorhersehbare mehrjährige Finanzierung, um nachhaltig sein zu können.

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(Stand: 28.05.2021)

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