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Regelwerk, EU 2021, Wirtschaft - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2021/859 der Kommission vom 4. Februar 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Anzahl und der Titel der Variablen für den Datensatz im Bereich Allgemeine und berufliche Bildung

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 190 vom 31.05.2021 S. 1)



s.a.: Liste zur Ergänzung/Festlegung ... der VO (EU) 2019/1700

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Zur Deckung des bei den relevanten Einzelthemen ermittelten Bedarfs sollte die Kommission die Anzahl und die Titel der Variablen für den Datensatz im Bereich Allgemeine und berufliche Bildung festlegen.

(2) Die Anzahl der zu erfassenden Variablen sollte die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2019/1700 erfasste Anzahl von Variablen für den Bereich Allgemeine und berufliche Bildung nicht um mehr als 5 % übersteigen

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Anzahl und die Titel der Variablen für den Datensatz im Bereich Allgemeine und berufliche Bildung sind im Anhang festgelegt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung imAmtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 4. Februar 2021


1) ABl. L 261 I vom 14.10.2019 S. 1.

.

Anzahl und Titel der Variablen für den Datensatz im Bereich Allgemeine und berufliche Bildung Anhang


Thema Einzelthema Kennung der Variable Bezeichnung der Variable
01. Technische Angaben
-12 technische Variablen
Ort COUNTRY Wohnsitzland
REGION Wohnsitzregion
DEG_URB Grad der Verstädterung
Angaben zur Datenerhebung REFYEAR Jahr der Befragung
REFMONTH Monat der Befragung
REFDAY Tag der Befragung
Kennzeichnung RESPID Eindeutige Kennung
Gewichte RESPWEIGHT Gewichtungsfaktor für Einzelpersonen
NFEACTWEIGHT_5 Gewichtungsfaktor für die Einzelheiten zu 5 Aktivitäten des nichtformalen Lernens
NFEACTWEIGHT_2 Gewichtungsfaktor für 2 nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Aktivitäten des nichtformalen Lernens
Merkmale der Befragung INTMETHOD Verwendeter Befragungsmodus
INTPART Art der Beteiligung an der Erhebung
02. Personen- und Haushaltsmerkmale
-14 erhobene Variablen
-1 abgeleitete Variable
Haushaltszusammensetzung HHNBPERS_tot Gesamtanzahl der Haushaltsangehörigen (einschließlich Auskunftsperson)
HHNBPERS_0_13 Haushaltsangehörige im Alter von 0-13 Jahren
HHNBPERS_14_24 Haushaltsangehörige im Alter von 14-24 Jahren (einschließlich Auskunftsperson)
HHNBPERS_25plus Haushaltsangehörige im Alter von mindestens 25 Jahren (einschließlich Auskunftsperson)
HHTYPE Art des Haushalts
MARSTADEFACTO Partner leben im selben Haushalt
Demografie SEX Geschlecht
BIRTHYEAR Geburtsjahr
BIRTHPASS Geburtstag vorüber
AGE Alter (in vollendeten Jahren)
Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund CITIZEN Land der primären Staatsangehörigkeit
BIRTHPLACE Geburtsland
BIRTHFATHER Geburtsland des Vaters
BIRTHMOTHER Geburtsland der Mutter
Dauer des Aufenthalts im Land RESTIME

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