Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2021, Verwaltung/Datenschutz - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1037 der Kommission vom 16. Juni 2021 betreffend den Antrag auf Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative mit dem Titel "Verbot der Werbung für fossile Brennstoffe und des Sponsorings im Bereich fossiler Brennstoffe" ("Ban Fossil Fuel Advertising and Sponsorships") gemäß der Verordnung (EU) 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Nur der englische Text ist verbindlich)

(ABl. L 226 vom 25.06.2021 S. 36)



s.a.: Liste - betreffend / über den Antrag... der VO (EU) 2019/788

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Europäische Bürgerinitiative 1, insbesondere auf Artikel 6 Absätze 2 und 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 22. April 2021 wurde bei der Kommission ein Antrag auf Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative "Verbot der Werbung für fossile Brennstoffe und des Sponsorings im Bereich fossiler Brennstoffe" ("Ban Fossil Fuel Advertising and Sponsorships") eingereicht.

(2) Die Ziele der Initiative sind wie folgt angegeben: "Wir fordern die Europäische Kommission auf, einen EU-Rechtsakt vorzuschlagen, mit dem: Werbung für fossile Brennstoffe sowie Werbung für mit fossilen Brennstoffen betriebenen Luft-, Straßen- und Schiffsverkehr (ausgenommen Verkehrsdienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse) verboten wird; Werbung von Unternehmen, die auf dem Markt für fossile Brennstoffe, insbesondere im Zusammenhang mit Gewinnung, Raffination, Lieferung, Vertrieb oder Verkauf fossiler Brennstoffe tätig sind, verboten wird; Sponsoring durch Unternehmen im Sinne von Punkt 2 und die Verwendung von Handelsmarken oder Handelsnamen für fossile Brennstoffe verboten wird. Dieses Gesetz würde in die Zuständigkeit der EU fallen, da es aus einer Binnenmarktverordnung zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und zur Stärkung des Schutzes der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt bestehen würde. Diese Rechtsvorschriften würden das Bewusstsein der Öffentlichkeit für Produkte und Technologien, die für den Klimawandel und andere Umwelt- und Gesundheitsschäden verantwortlich sind, schärfen. Damit würden Ziele verfolgt, die in der Umwelt- und Verbraucherschutzpolitik der EU vorgesehen sind, und zwar durch die Harmonisierung der Vorschriften für Werbung und Sponsoring für fossile Brennstoffe. Dies würde in geteilte Zuständigkeiten fallen, darunter (siehe Artikel 4 AEUV) Binnenmarkt, Umwelt und Verbraucherschutz."

(3) Im Anhang werden die Themen, Hintergründe und Ziele der Initiative im Einzelnen beschrieben. Insbesondere wird verdeutlicht, dass zu den betreffenden fossilen Brennstoffen Öl, fossiles Gas und Kohle gehören. Ferner wird der Geltungsbereich des vorgeschlagenen/beantragten Verbots präzisiert, der nach Angaben der Organisatoren jegliche direkte und indirekte Verkaufsförderung und Werbung sowie jegliche kostenlose und verkaufsfördernde Verbreitung und Sponsoringverhältnisse umfassen sollte; das Verbot sollte sowohl offline als auch online gelten und Werbung und Sponsoring insbesondere im Zusammenhang mit Sport, Bildung, Wissenschaft, öffentlichen Veranstaltungen und Medienveranstaltungen Dritter einschließen. Im Anhang werden die Gründe für die Initiative wie folgt erläutert: 1) "Fossile Brennstoffe verschärfen weiter die Klimakrise und sollten nicht beworben werden", 2) "Fossile Brennstoffe haben eine Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit verursacht und sollten nicht beworben werden", 3) "Unternehmen, die im Bereich fossiler Brennstoffe tätig sind, betreiben Irreführung der Verbraucher, und bei einigen Unternehmen wurde festgestellt, dass sie Leitlinien für Werbung missachten" sowie 4) "Sponsoring im Bereich fossiler Brennstoffe wird zur Erlangung politischen Zugangs genutzt".

(4) Die Organisatorengruppe hat ferner den Entwurf eines Rechtsakts mit dem Titel "Ban Fossil Fuel Advertisements and Sponsorships: ECI Directive" ("Verbot der Werbung für fossile Brennstoffe und des Sponsorings im Bereich fossiler Brennstoffe: EKI-Richtlinie") vorgelegt. Der Anwendungsbereich des Entwurfs des Rechtsakts umfasst "die Werbung für fossile Brennstoffe, die im Bereich fossiler Brennstoffe tätigen Unternehmen sowie ihre Förderung durch: a) die Presse und andere gedruckte Veröffentlichungen b) alle Formen audiovisueller kommerzieller Kommunikation c) den Hörfunk d) die Dienste der Informationsgesellschaft und e) das mit fossilen Brennstoffen in Zusammenhang stehende Sponsoring, einschließlich der kostenlosen oder diskontierten Verteilung fossiler Brennstofferzeugnisse".

(5) Soweit die Initiative auf die Erhaltung, den Schutz und die Verbesserung der Qualität der Umwelt, den Schutz der menschlichen Gesundheit und eine umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen abzielt, ist die Kommission befugt, einen Vorschlag für einen Rechtsakt auf der Grundlage von Artikel 192 des Vertrags vorzulegen.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 04.10.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion