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Regelwerk, EU 2021, Verwaltung/Datenschutz - EU Bund

Beschluss (EU) 2021/1075 des Rates vom 21. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses 2013/488/EU über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen

(ABl. L 233 vom 01.07.2021 S. 1)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 240 Absatz 3,

gestützt auf den Beschluss 2009/937/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 zur Änderung seiner Geschäftsordnung 1, insbesondere auf Artikel 24,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Anlage B zu dem Beschluss 2013/488/EU 2 enthält eine Entsprechungstabelle der Geheimhaltungsgrade.

(2) Anlage C zu dem Beschluss 2013/488/EU enthält eine Liste der nationalen Sicherheitsbehörden.

(3) Frankreich hat dem Generalsekretariat des Rates Änderungen bei seinen Geheimhaltungsgraden mitgeteilt. Mit diesen Änderungen werden mit Wirkung vom 1. Juli 2021 zwei neue Einstufungskennzeichnungen eingeführt: 'TRÈS SECRET' und 'SECRET'. Informationen, die Frankreich vor dem 1. Juli 2021 erstellt hat und die als 'TRÈS SECRET DÉFENSE', 'SECRET DÉFENSE' oder 'CONFIDENTIEL DÉFENSE' eingestuft sind, sollten weiterhin auf dem gleichwertigen Schutzniveau von 'TRÈS SECRET UE/EU top SECRET', 'SECRET UE/EU SECRET' bzw. 'CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL' behandelt und geschützt werden.

(4) Außerdem haben Italien und Slowenien dem Generalsekretariat des Rates Änderungen bei ihren jeweiligen nationalen Sicherheitsbehörden mitgeteilt.

(5) Das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft 3 (im Folgenden "Austrittsabkommen") wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2020/135 des Rates 4 abgeschlossen und ist am 1. Februar 2020 in Kraft getreten. Der Übergangszeitraum gemäß Artikel 126 des Austrittsabkommens, in dem das Unionsrecht gemäß Artikel 127 des Austrittsabkommens weiterhin für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (im Folgenden "Vereinigtes Königreich") und im Vereinigten Königreich galt, endete am 31. Dezember 2020. Die Bezugnahmen auf das Vereinigte Königreich, seine Geheimhaltungsgrade und seine nationalen Sicherheitsbehörden sollten daher aus den Anlagen B bzw. C des Beschlusses 2013/488/EU gestrichen werden.

(6) Der Beschluss 2013/488/EU sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Anlagen B und C des Beschlusses 2013/488/EU erhalten die Fassung des Wortlauts des Anhangs 1 beziehungsweise des Anhangs 2 des vorliegenden Beschlusses.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Er gilt ab dem 1. Juli 2021.

Geschehen zu Luxemburg am 21. Juni 2021.

1) ABl. L 325 vom 11.12.2009 S. 35.

2) Beschluss 2013/488/EU des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (ABl. L 274 vom 15.10.2013 S. 1).

3) ABl. C 384I vom 12.11.2019 S. 1.

4) Beschluss (EU) 2020/135 des Rates vom 30. Januar 2020 über den Abschluss des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. L 29 vom 31.01.2020 S. 1).

.

Anhang I

Anlage B
Entsprechungstabelle der Geheimhaltungsgrade


.

Anhang II

Anlage C
Liste der Nationalen Sicherheitsbehörden



ENDE

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