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Regelwerk, EU 2021, Kultur - EU Bund

Empfehlung (EU) 2021/1970 der Kommission vom 10. November 2021 für einen gemeinsamen europäischen Datenraum für das Kulturerbe

(ABl. L 401 vom 12.11.2021 S. 5)



Neufassung -Ersetzt Empf. 2011/711/EU

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Digitale Technik führt zu schnellen Veränderungen in unserem Leben und eröffnet neue Chancen für die Gesellschaft, auch für Einrichtungen des Kulturerbes. Sie bietet den Einrichtungen des Kulturerbes wirksamere Instrumente, mit denen sie Güter des Kulturerbes digitalisieren und ein breiteres Publikum erreichen können. Daraus ergeben sich für die Öffentlichkeit mehr Möglichkeiten, Kulturgüter zu erschließen, zu entdecken, zu erkunden und zu nutzen, und es entstehen mehr Möglichkeiten, Kulturgüter für innovative und kreative Dienstleistungen und Produkte in verschiedenen Bereichen weiterzuverwenden, beispielsweise in anderen Kultur- und Kreativbranchen, aber auch im Tourismus.

(2) Wie die Kommission in ihrer Mitteilung "Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale Dekade" 1 hervorgehoben hat, ist digitale Technik mehr denn je unverzichtbar geworden: sowohl zum Arbeiten und Lernen, für unsere sozialen Kontakte, für die Unterhaltung als auch den Zugang zu einer großen Vielfalt an Dienstleistungen und Produkten, vom Gesundheitswesen bis zur Kultur.

(3) Die COVID-19-Pandemie hat uns die Stärken und Schwächen des Kulturerbesektors vor Augen geführt und die Notwendigkeit verdeutlicht, seinen digitalen Wandel zu beschleunigen, damit wir die sich bietenden Chancen bestmöglich nutzen können. Viele Kultureinrichtungen haben erhebliche finanzielle Verluste erlitten oder mussten sogar schließen. Trotz der durch die Pandemie verursachten finanziellen Probleme gelang es jedoch auch vielen, ihr Publikum zu halten oder sogar zu erweitern, indem sie ihr Angebot an digitalen Diensten ausbauten (z.B. Kontaktpflege mit dem Publikum, digitale Öffnung der Sammlungen, Bereitstellung digitaler Werkzeuge), was einmal mehr ihren großen Wert für die Gesellschaft und die europäische Wirtschaft unter Beweis stellt.

(4) Das Kulturerbe ist nicht nur ein Schlüsselfaktor für den Aufbau einer europäischen Identität, die auf gemeinsamen Werten beruht, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zur europäischen Wirtschaft, weil es Innovation, Kreativität und Wirtschaftswachstum fördert. So macht der Kulturtourismus bis zu 40 % des gesamten Tourismus in Europa aus 2, und das Kulturerbe ist eine wesentliche Voraussetzung für den Kulturtourismus. Die fortgeschrittene Digitalisierung von Gütern des Kulturerbes und die Weiterverwendung solcher Inhalte können zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen, und zwar nicht nur im Kulturerbesektor selbst, sondern auch in anderen Bereichen der Kultur- und Kreativwirtschaft, darunter beispielsweise in der Videospiel- und der Filmbranche. Die Kultur- und Kreativwirtschaft trägt mit 3,95 % zur Wertschöpfung in der EU bei (477 Mrd. EUR), beschäftigt 8,02 Mio. Menschen und umfasst 1,2 Mio. Unternehmen, von denen 99,9 % KMU sind 3.

(5) Wie die Bewertung 4 der Empfehlung der Kommission zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung ( 2011/711/EU) ergeben hat, bestehen einige der Herausforderungen, vor denen der Kulturerbesektor schon vor zehn Jahren stand, noch heute, wie etwa die dringende Notwendigkeit, das europäische Kulturerbe zu schützen und zu bewahren, insbesondere gefährdetes Kulturerbe. Aus der Bewertung geht jedoch auch hervor, dass sich die Kulturerbelandschaft in den letzten Jahren erheblich verändert hat, da neue Bedürfnisse entstanden sind, sich vor allem aber neue Chancen eröffnet haben, die den Beitrag des Kulturerbes zur europäischen Wirtschaftsleistung weiter steigern könnten. Deshalb ist eine politische Antwort nötig, die diesen neuen Bedürfnissen und Erwartungen des Kulturerbesektors, der Kultur- und Kreativbranche und der Gesellschaft insgesamt gerecht wird.

(6) In der vorliegenden Empfehlung werden die Mitgliedstaaten dazu angehalten, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Erholung und den Wandel im Kulturerbesektor voranzutreiben und den Einrichtungen des Kulturerbes dabei zu helfen, sich für die Zukunft besser zu rüsten und widerstandsfähiger zu werden. Dies wird zu einer höherwertigen Digitalisierung, Weiterverwendung und digitalen Bewahrung in der gesamten EU führen und sich auch in anderen wichtigen Zweigen der europäischen Wirtschaft wie dem Tourismus, der Forschung und anderen Kultur- und Kreativbranchen auswirken.

(7) Die Mitgliedstaaten verfolgen in Bezug auf das Kulturerbe unterschiedliche Ansätze, die den besonderen Merkmalen und Bedürfnissen der Einrichtungen des Kulturerbes in unterschiedlichem Maße Rechnung tragen. Eine umfassende Digitalstrategie für den Kulturerbesektor, die eine klare und konkrete Zielvorstellung mit den am besten geeigneten Mitteln zu ihrer Umsetzung beinhaltet, würde ein wirksameres politisches Handeln ermöglichen und so den Sektor insgesamt stärken. Um einen wirksamen digitalen Wandel herbeizuführen, Vertrauen zu schaffen und eine enge Zusammenarbeit aufzubauen, sollten die Mitgliedstaaten alle einschlägigen Interessenträger in die Ausarbeitung der Strategie einbeziehen.

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(Stand: 29.11.2021)

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