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Regelwerk, EU 2021, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2021/2015 des Rates vom 18. November 2021 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen

(ABl. LI 410 vom 18.11.2021 S. 1)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 des Rates vom 18. Dezember 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen 1, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 18. Dezember 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 angenommen.

(2) Am 9. November 2021 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 2140 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, drei Personen in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.

(3) Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 18. November 2021.

1) ABl. L 365 vom 19.12.2014 S. 60.

.

Anhang

Die folgenden Einträge werden der Liste im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 (Liste der in Artikel 2 genannten Personen, Einrichtungen und Organisationen) hinzugefügt:

" 7. Saleh Mesfer Saleh Al Shaer (Saleh Musfer Saleh Al-Scha'ir) (alias: a) Saleh Mosfer Saleh al Shaer; b) Saleh Musfer Saleh al Shaer; c) Saleh Mesfer al Shaer; d) Saleh al Shae; e) Saleh al Sha'ir; f) Abu Yasser).

Originalschrift:

Benennung: Generalmajor, 'gerichtlich bestellter Verwalter' der im Eigentum der Huthi-Gegner befindlichen Liegenschaften und Mittel. Anschrift: Jemen. Geburtsort: Al-Safrah, Gouvernement Sa'dah (Sa'da), Jemen. Staatsangehörigkeit: Jemen. Reisepassnummer: a) 05274639 (Jemen), ausgestellt am 7.10.2013 (gültig bis: 7.10.2019); b) 00481779 (Jemen), ausgestellt am 9.12.2000 (gültig bis: 9.12.2006); Nationale Kennziffer: a) 1388114 (Jemen); b) 10010057512 (Jemen). Weitere Angaben: Unterstützte als 'für Logistik zuständiger beigeordneter Verteidigungsminister' die Huthi beim Erwerb geschmuggelter Waffen. War als 'gerichtlich bestellter Verwalter' unmittelbar an der weit verbreiteten und rechtswidrigen Aneignung von Vermögenswerten und Einrichtungen im Eigentum von Privatpersonen beteiligt, die von den Huthi festgenommen wurden oder gezwungen waren, außerhalb Jemens Zuflucht zu suchen. Personenbeschreibung: Augenfarbe: braun; Haar: grau; Gesichtsfarbe: mittel; Körperbau: schlank; Größe (ft/in): unbekannt; Gewicht (lbs): unbekannt; Clanzugehörigkeit: Mitglied des Stammesverbands der Haschid. Foto verfügbar zur Aufnahme in die Besondere Ausschreibung ('Special Notice') der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: Weblink zur Besonderen Ausschreibung ('Special Notice') der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals. Tag der Benennung durch die VN: 9.11.2021.

Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Der mit der Resolution 2140 (2014) eingesetzte Ausschuss des Sicherheitsrats stellt gemäß Abschnitt 5 Buchstabe g seiner Leitlinien eine Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme der in seiner Sanktionsliste aufgeführten Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen in die Liste zur Verfügung.

Datum der Bereitstellung der Zusammenfassung der Gründe auf der Website des Ausschusses: 9. November 2021

Saleh Musfer Saleh Al-Scha'ir wurde am 9. November 2021 gemäß den Nummern 11 und 15 der Resolution 2140 (2014) und Nummer 14 der Resolution 2216 (2015) in die Liste aufgenommen, da er den Kriterien für die Aufnahme entsprechend Nummer 17 und Nummer 18 Buchstabe c der Resolution 2140 (2014) genügte.

Saleh Musfer Saleh Al-Scha'ir hat Handlungen begangen und unterstützt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Jemens bedrohen, und Anweisungen zu Handlungen erteilt, mit denen in Jemen gegen das geltende humanitäre Völkerrecht verstoßen wird.

Zusätzliche Angaben:

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(Stand: 22.11.2021)

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