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Regelwerk, EU 2021, Betriebsicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/2272 der Kommission vom 20. Dezember 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1616 hinsichtlich der harmonisierten Normen für nahtlose und geschweißte Stahlrohre, Schmiedestücke aus Stahl für Druckbehälter bei hoher Temperatur und mit hoher Dehngrenze, unbefeuerte Druckbehälter und Fahrzeugbetankungsgeräte für Erdgasfahrzeuge

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 457 vom 21.12.2021 S. 10)


=> 14. ProdSV - Druckgeräteverordnung // Normenübersicht

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Einklang mit Artikel 12 der Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei in Artikel 4 Absätze 1 und 2 dieser Richtlinie aufgeführten Druckgeräten oder Baugruppen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Referenzen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, die Konformität mit den wesentlichen Sicherheitsanforderungen nach Anhang I der genannten Richtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit Schreiben M/071 vom 1. August 1994 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) damit, in Bezug auf Druckgeräte produktbezogene Normen und Normen horizontaler Natur zur Unterstützung der Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 auszuarbeiten. Die genannte Richtlinie wurde durch die Richtlinie 2014/68/EU ersetzt, ohne dass die wesentlichen Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang I der Richtlinie 97/23/EG geändert wurden.

(3) Auf der Grundlage des Auftrags M/071 erarbeitete das CEN die harmonisierte Norm EN 13445-10: 2021 (unbefeuerte Druckbehälter aus Nickel und Nickellegierungen) und die harmonisierte Norm EN 17278:2021 (Fahrzeugbetankungsgeräte für Erdgasfahrzeuge).

(4) Auf Grundlage des Auftrags M/071 und um dem Stand der Technik Rechnung zu tragen, überarbeitete und änderte das CEN einige der bestehenden harmonisierten Normen. Insbesondere überarbeitete das CEN die harmonisierten Normen EN 10216-5:2013 und EN 10217-7:2014, deren Referenzen in der Mitteilung 2016/C 293/01 der Kommission 4 veröffentlicht wurden und die zur Annahme der harmonisierten Normen EN 10216-5:2021 bzw. EN 10217-7:2021 (nahtlose bzw. geschweißte Stahlrohre aus nichtrostenden Stählen für Druckbeanspruchungen) führten. Das CEN änderte auch die harmonisierten Normen EN 10222-2:2017 und EN 10222-4:2017, deren Referenzen in der Mitteilung 2017/C 389/01 der Kommission 5 veröffentlicht wurden, was zur Annahme der harmonisierten Normen EN 10222-2:2017+A1:2021 und EN 10222-4:2017+A1: 2021 (Schmiedestücke aus Stahl für Druckbehälter) führte.

(5) Darüber hinaus überarbeitete das CEN die folgenden harmonisierten Normen für unbefeuerte Druckbehälter, deren Referenzen in der Mitteilung 2016/C 293/01 veröffentlicht wurden: EN 13445-1:2014, EN 13445-1:2014/A1:2014, EN 13445-4:2014, EN 13445-8:2014 und EN 13445-8:2014/A1:2014. Dies führte jeweils zur Annahme der folgenden harmonisierten Normen: EN 13445-1:2021, EN 13445-4:2021 und EN 13445-8:2021.

(6) Auf der Grundlage des Auftrags M/071 hat das CEN zudem die folgenden Normen geändert, deren Referenzen in Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1616 der Kommission 6

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