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Regelwerk, EU 2022, Lebensmittel /Tier-/Pflanzenschutz - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/80 der Kommission vom 19. Januar 2022 zur Änderung der Anhänge V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für das Vereinigte Königreich in den Listen der Drittländer, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild zulässig ist

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 13 vom 20.01.2022 S. 37)



Ergänzende Informationen
Hinweis: s. Liste zur Ergänzung und mit Durchführungsbestimmungen ... zu VO (EU) 2016/429

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit ("Tiergesundheitsrecht") 1, insbesondere auf Artikel 230 Absatz 1 und Artikel 232 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 müssen Sendungen von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs, um in die Union verbracht werden zu können, aus einem Drittland, Gebiet oder einer Zone bzw. einem Kompartiment derselben stammen, das bzw. die gemäß Artikel 230 Absatz 1 der genannten Verordnung gelistet ist.

(2) In der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission 2 sind die Tiergesundheitsanforderungen festgelegt, die Sendungen bestimmter Arten und Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Drittländern, Gebieten oder Zonen bzw. - im Fall von Aquakulturtieren - Kompartimenten derselben erfüllen müssen, um in die Union verbracht werden zu können.

(3) Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 der Kommission 3 werden die Listen von Drittländern, Gebieten oder Zonen bzw. Kompartimenten derselben festgelegt, aus denen der Eingang in die Union der in den Geltungsbereich der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 fallenden Arten und Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs zulässig ist.

(4) Insbesondere sind in den Anhängen V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 die Listen von Drittländern, Gebieten oder Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild zulässig ist, enthalten.

(5) Das Vereinigte Königreich hat der Kommission einen Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln gemeldet. Der Herd dieses Ausbruchs befindet sich in der Nähe von Washington, Sunderland, Tyne & Wear, England und wurde am 11. Dezember 2021 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt.

(6) Das Vereinigte Königreich hat der Kommission des Weiteren einen Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Der Herd dieses Ausbruchs befindet sich in der Nähe von Buckfastleigh, Teignbridge, Devon, England und wurde am 22. Dezember 2021 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt.

(7) Das Vereinigte Königreich hat der Kommission weitere Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Die Herde dieser Ausbrüche befinden sich in der Nähe von Watlington, King's Lynn and West Norfolk, Norfolk, England und in der Nähe von North Somercotes, East Lindsey, Lincolnshire, England und wurden am 28. Dezember 2021 durch Laboranalysen (RT-PCR) bestätigt.

(8) Das Vereinigte Königreich hat der Kommission einen weiteren Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Der Herd dieses Ausbruchs befindet sich in der Nähe von Romsey, Test Valley, Hampshire, England und wurde am 30. Dezember 2021 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt.

(9) Das Vereinigte Königreich hat der Kommission weitere Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Die Herde dieser Ausbrüche befinden sich in der Nähe von Mablethorpe, East Lindsey, Lincolnshire, England und in der Nähe von Louth, East Lindsey, Lincolnshire, England und wurden am 31. Dezember 2021 durch Laboranalysen (RT-PCR) bestätigt.

(10) Das Vereinigte Königreich hat der Kommission einen weiteren Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln gemeldet. Der Herd dieses Ausbruchs befindet sich in der Nähe von Eton, Windsor & Birkenhead, Berkshire, England und wurde am 2. Januar 2022 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt.

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(Stand: 08.12.2022)

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