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Regelwerk, EU 2022, Verwaltung - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/99 des Rates vom 25. Januar 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1354 zur Gewährung einer vorübergehenden Unterstützung gemäß der Verordnung (EU) 2020/672 für Portugal mit dem Ziel, Arbeitslosigkeitsrisiken in der Notlage infolge des COVID-19-Ausbruchs zu mindern

(ABl. L 17 vom 26.01.2022 S. 47)


Ergänzende Informationen
s. a.: Liste - zur Gewährung vorübergehender Unterstützung gem. VO (EU) 2020/672

Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2020/672 des Rates vom 19. Mai 2020 zur Schaffung eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) im Anschluss an den COVID-19-Ausbruch 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Auf Antrag Portugals vom 11. August 2020 gewährte der Rat mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1354 2 Portugal finanziellen Beistand in Form eines Darlehens in Höhe von maximal 5.934.462.488 EUR mit einer durchschnittlichen Laufzeit von höchstens 15 Jahren, um die nationalen Anstrengungen Portugals zur Eindämmung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs und der sozioökonomischen Folgen dieses Ausbruchs für Arbeitnehmer und Selbstständige zu ergänzen.

(2) Das Darlehen war von Portugal zu verwenden, um Kurzarbeitsregelungen, ähnliche Maßnahmen und gesundheitsbezogene Maßnahmen gemäß Artikel 3 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2020/1354 zu finanzieren.

(3) Durch den Ausbruch von COVID-19 wurde ein erheblicher Teil der Erwerbsbevölkerung Portugals dazu gezwungen, die Arbeit ruhen zu lassen. Dies hat in Portugal wiederholt zu einem unvermittelten und heftigen Anstieg der öffentlichen Ausgaben für von Portugal umgesetzte neue Maßnahmen geführt, nämlich die außerordentliche Unterstützung von Selbstständigen, Arbeitnehmern ohne Zugang zu anderen Sozialschutzmechanismen und Führungskräften, die infolge der COVID-19-Pandemie besonders starke Einkommenseinbußen erlitten haben, die Regelung zur sozialen Unterstützung von Künstlern, Autoren, Technikern und anderen Kunstschaffenden sowie die Regelung für die Einstellung zusätzlicher medizinischer Fachkräfte und die Leistung von Überstunden im nationalen Gesundheitsdienst zur Bewältigung der pandemiebedingten Herausforderungen.

(4) Der COVID-19-Ausbruch und die von Portugal in den Jahren 2020 und 2021 getroffenen Sondermaßnahmen, mit denen der Ausbruch und dessen sozioökonomische und gesundheitsbezogene Folgen eingedämmt werden sollen, hatten und haben weiterhin dramatische Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen. Portugal verzeichnete Ende 2020 ein öffentliches Defizit und einen gesamtstaatlichen Schuldenstand von 5,8 % bzw. 135,2 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Der Herbstprognose 2021 der Kommission zufolge werden das öffentliche Defizit und der gesamtstaatliche Schuldenstand Portugals 2021 auf 4,5 % bzw. 128,1 % des BIP zurückgehen, und sein BIP wird im Jahr 2021 um schätzungsweise 4,5 % ansteigen.

(5) Am 9. Dezember 2021 hat Portugal die Union um eine Erweiterung der Liste von Maßnahmen ersucht, für die mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1354 bereits finanzieller Beistand gewährt wurde, um die nationalen Anstrengungen, die 2020 und 2021 zur Eindämmung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs und als Reaktion auf die sozioökonomischen Folgen des Ausbruchs für Arbeitnehmer und Selbstständige unternommen wurden, weiter zu ergänzen, insbesondere die in den Erwägungsgründen 6 und 7 dargelegten Maßnahmen.

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(Stand: 11.02.2022)

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