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Regelwerk, EU 2022, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/195 der Kommission vom 11. Februar 2022 zur Änderung und Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 hinsichtlich des Beschreibungsbogens, der Fahrzeug-Einzelgenehmigungsbogen, der Anlage mit den Prüfergebnissen und der Übereinstimmungsbescheinigungen in Papierform

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 31 vom 14.02.2022 S. 27)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG 1, insbesondere auf Artikel 24 Absatz 4, Artikel 28 Absatz 3 und Artikel 36 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission 2 sieht ein standardisiertes Format der für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge verwendeten Dokumente vor, indem die Muster für den Beschreibungsbogen, die Genehmigungsbogen, das Prüfergebnisblatt und die Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform festgelegt werden.

(2) Seit dem 1. Januar 2021 wird die Einhaltung der Zielwerte für die CO2-Emissionen ausschließlich auf der Grundlage der CO2-Emissionen im Rahmen der weltweit harmonisierten Prüfverfahren für leichte Nutzfahrzeuge (WLTP) ermittelt. Daher müssen die Muster für den Beschreibungsbogen, das Prüfergebnisblatt und die Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform geändert werden, indem Verweise auf den neuen europäischen Fahrzyklus gestrichen werden.

(3) Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2017/2400 der Kommission 3 wurden neue Einträge zu den CO2-Emissionen und dem Kraftstoffverbrauch von schweren Nutzfahrzeugen wie schweren Bussen und mittelschweren Lastkraftwagen sowie einzeln genehmigten schweren Nutzfahrzeugen in die Übereinstimmungsbescheinigungen für schwere Nutzfahrzeuge aufgenommen. Daher müssen die entsprechenden Einträge in die Muster für die Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform für die entsprechenden Fahrzeugklassen sowie in die EU- und nationalen Fahrzeug-Einzelgenehmigungen aufgenommen werden.

(4) Unter Berücksichtigung der Vielfalt schwerer Nutzfahrzeuge in Bezug auf Konstruktion und Fahrmuster, jährliche Kilometerleistung, Nutzlast und Anhängerkonfiguration wurde mit der Verordnung (EU) 2017/2400 und der Verordnung (EU) 2019/1242 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 eine Klassifizierung von Fahrzeuggruppen und -untergruppen eingeführt, die das typische Nutzungsmuster und die spezifischen technischen Merkmale der Fahrzeuge widerspiegelt. Damit den nationalen Initiativen zur Verringerung der CO2-Emissionen Rechnung getragen wird und im Hinblick auf eine korrekte Interpretation der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs ist es unerlässlich, ein Fahrzeug in eine Fahrzeuggruppe oder -untergruppe einzuordnen. Daher ist es erforderlich, die entsprechende Fahrzeuggruppe oder -untergruppe in die Muster für die Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform sowie die EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigungen aufzunehmen.

(5) Angesichts der zunehmenden Verbreitung von Plugin-Hybrid-Fahrzeugen in der Union ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass die nationalen Behörden und die Verbraucher harmonisierte und kohärente Informationen über die Umweltleistung der Fahrzeuge erhalten. Daher sollte klargestellt werden, dass bei den Plugin-Hybrid-Fahrzeugen die in der Übereinstimmungsbescheinigung anzugebenden Werte die phasenspezifischen Werte für CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch sind, bei denen die -Emissionsmasse und der Kraftstoffverbrauch für den Ladungserhaltungsmodus sowie der phasenspezifische Stromverbrauch solcher Fahrzeuge zugrunde gelegt werden. Daher müssen die entsprechenden Einträge in die Muster für die Übereinstimmungsbescheinigung aufgenommen werden.

(6) Nach der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 wurden in den Erläuterungen zum Beschreibungsbogen, den Mustern für Genehmigungsbogen und den Übereinstimmungsbescheinigungen in Papierform bestimmte Fehler festgestellt. Bei den in den Erläuterungen zum Beschreibungsbogen und in den Mustern für Genehmigungsbogen festgestellten Fehlern handelt es sich um falsche Verweise auf bestimmte Erläuterungen. Die für den Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems genannte Einheit weist auch Fehler auf; sie sollte in Kilopascal (kPa) und nicht in Bar ausgedrückt werden.

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