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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2022/241 des Rates vom 21. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

(ABl. L 40 vom 21.02.2022 S. 23)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP 1 angenommen.

(2) Die EU erkennt die rechtswidrige Annexion der Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation nicht an und verurteilt sie weiterhin; folglich erkennt sie auch die sogenannten Wahlen auf der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim nicht an.

(3) Nachdem die Russische Föderation im September 2021 sogenannte Wahlen zur Staatsduma in der rechtswidrig annektierten "Autonomen Republik Krim" und in der Stadt Sewastopol durchgeführt hat, ist der Rat der Auffassung, dass fünf Personen aufgrund ihrer Rolle bei der Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollten.

(4) Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die im Anhang des vorliegenden Beschlusses aufgeführten Personen werden in die Liste im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 21. Februar 2022.

1) Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.03.2014 S. 16).

.

Anhang

Die folgenden Personen werden in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen:

ENDE

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(Stand: 23.02.2022)

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