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Regelwerk, EU 2022, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2022/255 der Kommission vom 15. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des Rates hinsichtlich der Verlängerung der Maßnahmen zur vorübergehenden Entlastung von den Vorschriften für die Nutzung von Zeitnischen aufgrund der COVID-19-Krise

(ABl. L 42 vom 23.02.2022 S. 1)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des Rates vom 18. Januar 1993 über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft 1, insbesondere auf Artikel 10a Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Luftverkehrsaufkommen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) war 2021 durchweg höher als in den gleichen Wochen im Jahr 2020 nach Ausbruch der COVID-19-Krise, was zeigt, dass sich die Erholung fortsetzt. Eurocontrol geht auf der Grundlage seines mit größter Wahrscheinlichkeit eintretenden Szenarios davon aus, dass das Luftverkehrsaufkommen im Jahresdurchschnitt 2022 89 % erreichen wird.

(2) In einer Reihe von Ländern bleiben die von den Behörden zur Eindämmung der Pandemie ergriffenen restriktiven Hygienemaßnahmen bestehen und wirken sich weiterhin dämpfend auf die Verbrauchernachfrage aus, weshalb sich der Luftverkehr nicht in allen Regionen der Welt gleichermaßen erholt. Darüber hinaus ist die Entwicklung von COVID-19 und möglicher neuer bedenklicher Varianten nach wie vor ungewiss.

(3) Solche Umstände sind von den Luftfahrtunternehmen nicht zu beherrschen, weshalb die hierauf zurückzuführende und von der Nachfrage abhängige freiwillige oder obligatorische Annullierung von Flugdiensten durch die Luftfahrtunternehmen eine notwendige bzw. legitime Reaktion auf diese Umstände ist.

(4) Nach Artikel 8 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 müssen Luftfahrtunternehmen mindestens 80 % der ihnen zugewiesenen Abfolgen von Zeitnischen nutzen, wenn sie ihre angestammten Rechte für diese Zeitnischenabfolge nicht verlieren wollen (die sogenannte "Use-it-or-lose-it"-Regel). Angesichts der COVID-19-Krise und zum Schutz der finanziellen Solidität von Luftfahrtunternehmen sowie zur Vermeidung von Umweltbelastungen durch leere oder überwiegend leere Flüge, die nur zum Zweck der Aufrechterhaltung der entsprechenden Flughafenzeitnischen durchgeführt werden, wurde die "Use-it-or-lose-it"-Regel vom 1. März 2020 bis zum 27. März 2021 ausgesetzt und die Pflicht zur Zeitnischennutzung vom 28. März 2021 bis zum 26. März 2022 auf 50 % reduziert.

(5) Trotz eines kontinuierlichen Anstiegs im EWR im Jahr 2021 liegt das Luftverkehrsaufkommen nach wie vor unter dem Niveau von 2019. Daten von Eurocontrol zeigen, dass der Luftverkehr im Oktober 2021 insgesamt 27 % unter dem Niveau von 2019 lag.

(6) Auf der Basis der 7-Jahresprognose von Eurocontrol vom 15. Oktober 2021 ist mit größter Wahrscheinlichkeit von dem Szenario auszugehen, dass im Jahr 2022 das Verkehrsaufkommen im Jahresdurchschnitt 89 % des entsprechenden Niveaus von 2019 erreichen wird. Den monatlichen Eurocontrol-Prognosen für 2021 und den verfügbaren Eurocontrol-Daten zum Jahresdurchschnitt 2022 zufolge dürfte der Luftverkehr in der Sommerflugplanperiode 2022 verglichen mit 2019 auf ein Niveau zwischen 85 % und über 89 % ansteigen. Das Niveau von 2019 würde jedoch erst Ende 2023 erreicht. Daher ist davon auszugehen, dass in der Sommerflugplanperiode 2022 das Luftverkehrsaufkommen im Vergleich zu 2019 weiter rückläufig sein wird.

(7) Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) zusammengestellten Daten belegen, dass der anhaltende Rückgang des Luftverkehrs eine Folge der Auswirkungen der COVID-19-Krise ist. Die verfügbaren Daten zeigen, dass zwischen der Entwicklung der Infektionszahlen und den Reaktionen der Mitgliedstaaten und Drittländer auf diese Entwicklung ein Zusammenhang dahingehend besteht, dass die erlassenen Maßnahmen sich auf den Luftverkehr auswirken und damit zu dessen Rückgang führen. Diese Maßnahmen, die sehr kurzfristig erlassen und wieder aufgehoben werden können, tragen zu einem Klima der Unsicherheit bei und beeinträchtigen das Verbrauchervertrauen und das Buchungsverhalten. Dies verdeutlicht, dass der anhaltende Rückgang des Luftverkehrs das Ergebnis der Auswirkungen der COVID-19-Krise ist.

(8) Zwar geht aus den Daten des ECDC vom 30. September 2021 hervor, dass 61,1 % der Gesamtbevölkerung im EWR vollständig geimpft waren, doch die Daten auf der WHO-Website zeigen, dass die Impfquote in vielen Ländern nach wie vor niedrig ist. Darüber hinaus bestehen immer noch Unsicherheiten, ob in verschiedenen Regionen möglicherweise neue bedenkliche Varianten entstehen. Damit wird die Erholung des Luftverkehrsaufkommens global betrachtet nicht überall gleich ausfallen.

(9) Mitgliedstaaten und Drittländer könnten auf neue Varianten weiterhin mit der Verhängung von Maßnahmen reagieren, die sich erheblich auf den Luftverkehr auswirken. Daher ist in der kommenden Sommerflugplanperiode infolge der COVID-19-Krise nach wie vor mit einer erheblichen Anzahl von Annullierungen zu rechnen, insbesondere auf Strecken in Länder mit sehr strengen Hygienemaßnahmen oder in Länder, in denen die Impfquoten immer noch niedrig sind. Folglich kann von den Luftfahrtunternehmen nicht erwartet werden, dass sie die normale Nutzungsrate der Zeitnischen von 80 % auf allen Strecken einhalten.

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(Stand: 22.03.2022)

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