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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Finanzwesen - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/552 der Kommission vom 4. April 2022 zur Feststellung, dass nationale Wertpapierbörsen der Vereinigten Staaten von Amerika, die bei der Securities and Exchange Commission (Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde) eingetragen sind, rechtsverbindliche Anforderungen erfüllen, die den Anforderungen des Titels III der Richtlinie 2014/65/EU gleichwertig sind, und einer wirksamen Beaufsichtigung und Rechtsdurchsetzung unterliegen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 107 vom 06.04.2022 S. 85)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU

Liste zur Ergänzung/Verlängerung /Festlegung und über die Gleichwertigkeit des Regulierungsrahmens der VO 648/2012 ...


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister 1, insbesondere auf Artikel 2a Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Aus der Definition der Begriffe "OTC-Derivate" und "OTC-Derivatekontrakte" in Artikel 2 Nummer 7 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 ergibt sich, dass es sich bei Finanzinstrumenten, die keine OTC-Derivate sind, um Derivatekontrakte handelt, deren Ausführung entweder auf einem geregelten Markt im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 21 der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 oder auf einem Markt in Drittstaaten, der gemäß Artikel 2a der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 als einem geregelten Markt gleichwertig angesehen wird, erfolgt. Folglich sollten Derivatekontrakte, deren Ausführung auf einem Markt in einem Drittstaat, der als einem geregelten Markt gleichwertig angesehen wird, erfolgt, für die Zwecke der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 als Finanzinstrumente, die keine OTC-Derivate sind, eingestuft werden.

(2) Gemäß Artikel 2a der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 wird ein Markt eines Drittstaats als einem geregelten Markt gleichwertig angesehen, wenn er rechtsverbindliche Anforderungen erfüllt, die denen des Titels III der Richtlinie 2014/65/EU entsprechen, und wenn er in dem betreffenden Drittstaat dauerhaft einer wirksamen Beaufsichtigung und einer effektiven Rechtsdurchsetzung unterliegt. Es sollte daher geprüft werden, ob in den USa niedergelassene und von der SEC beaufsichtigte nationale Wertpapierbörsen diese Anforderungen erfüllen.

(3) Diese Gleichwertigkeitsprüfung beschränkt sich auf die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten nationalen Wertpapierbörsen und bezieht sich somit auf derivative Instrumente, die an diesen Börsen gehandelt und von den von der ESMa anerkannten zentralen Gegenparteien gecleart werden.

(4) In Section 3(a)(1) des US-Börsengesetzes (Securities Exchange Act) von 1934 (im Folgenden "Börsengesetz") wird der Begriff "exchange" (Börse) definiert als eine Organisation, eine Vereinigung oder eine Gruppe von Personen, die einen Marktplatz oder Einrichtungen schafft, unterhält oder bereitstellt, um Käufer und Verkäufer von Wertpapieren zusammenzubringen oder auf andere Weise die Funktionen in Bezug auf Wertpapiere auszuführen, die gemeinhin von einer Börse ausgeführt werden. Der Begriff wird in Rule 3b-16 der SEC näher definiert als eine Organisation, eine Vereinigung oder eine Gruppe von Personen, die Wertpapieraufträge von einer Vielzahl von Käufern und Verkäufern zusammenbringt und bewährte, nichtdiskretionäre Methoden (durch die Bereitstellung eines Handelssystems oder durch die Aufstellung eines Regelwerks) anwendet, nach denen diese Aufträge untereinander interagieren, wobei die Käufer und Verkäufer, die diese Aufträge erteilen, den Handelsbedingungen zustimmen. Dementsprechend muss eine Börse ein multilaterales System im Einklang mit nichtdiskretionären Regeln betreiben.

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(Stand: 02.05.2022)

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